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ausbildung:ssd:ssdb_grundwissen_gams_regel_3a_regel

GAMS Regel

Die GAMS-Regel beinhaltet die wichtigsten Sofortmaßnahmen von Einsatzkräften bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen.

Sie fasst Maßnahmen zusammen, die jede Feuerwehr durchführen kann und muss.

GAMS Regel
  • Gefahr Erkennen
  • Absperrung errichten
  • Menschenrettung durchführen
  • Spezialkräfte anfordern

Gefahr Erkennen

  • Eigene Lage: z. B.: Eigene Mannschaft und Ausrüstung (Kann auf den Schadstoffzug gewartet werden)
  • Allgemeine Lage: z. B.: Wetter (Wind, Regen, Temperatur, etc.) oder Geländestrukturen (Hang, Senke, etc.)
  • Schadenslage: z. B.: Vorhandene Gefahren, Ursache des Schadens

Absperrung errichten

  • Eigenschutz beachten: z. B.: Einsatzstelle mit dem Wind anfahren, Sicherheitsabstand
  • Schadensstelle sichern: z. B.: Sicherheitsabstand 50 m – bei Explosivstoffen 1.000 m für Unbeteiligte, 500 m für Einsatzkräfte
  • Weitere Maßnahmen: z. B.: Führungsorganisation

Menschenrettung durchführen

  • Menschenrettung unter bedacht der eigenen Sicherheit und so kurz als möglich

Spezialkräfte anfordern

  • z. B.: den entsprechenden Sonderdienst, wie Schadstoffdienst, Strahlenschutzdienst oder externe Kräfte wie TUIS, Fachberater, betroffene Firma





3 A - Regel

3 A - Regel
  • Abstand halten
  • Aufenthaltszeit
  • Abschirmung

Abstand halten:

Der Abstand zum gefährlichen Stoff soll möglichst groß sein. Da die Wirkung von Schadstoffen wie z.B. ionisierender Strahlung mit der Entfernung stark abnimmt, ist eine sichere Entfernung der beste Schutz. Aus diesem Grund ist auch auf eine der Situation entsprechend bemessene Absperrung zu achten. Aber auch beim Hantieren mit strahlenden Stoffen selbst wird durch Verwendung von Distanzwerkzeugen, wie Greifzangen oder nur einer Schaufel auch auf den notwendigen Abstand bedacht genommen.

Aufenthaltszeit:

Je kürzer die Aufenthaltszeit in der Gefahrenzone, um so weniger Schadstoff kann auf den Körper einwirken. Dies ist bei Schadstoffen besonders wichtig, da sich ihre Konzentration im Körper meist summiert.

Abschirmung:

Unter den Begriff Abschirmung fällt vor allem das Aufsuchen einer geeigneten Deckung ( z.B. Behälterzerrknall ), als auch das Abschirmen mittels geeigneter Schutzbekleidung. Dies fängt bei der persönlichen Schutzausrüstung ( Schutzstufe 1 ) an ( gegen thermische Strahlung ) und geht bis hin zu gasdichten Chemikalienschutzanzügen mit zusätzlicher thermischer Isolierung ( Schutzstufe 4 ). Die Minimum Ausrüstung im Schadstoffeinsatz ( vor allem bei Erkundung und Menschenrettung ) sollte aus der kompletten persönlichen Schutzausrüstung samt Schwerem Atemschutz bestehen.

ausbildung/ssd/ssdb_grundwissen_gams_regel_3a_regel.txt · Zuletzt geändert: 27.11.2022 16:25 (Externe Bearbeitung)