Eine vorrangige Aufgabe bei der Brandbekämpfung ist die nach erfolgter Erkundung und Beurteilung festgestellte Löschmittelmenge bereitzustellen.
C-Rohr | Allgemeine Brandbekämpfung mit geringer Brandbelastung, Innenangriff |
B-Rohr | Brände mit großer Brandbelastung (Wärmeentwicklung) Wasserwerfer Brände bei denen große Wurfweiten und Literleistungen notwendig sind |
HD-Rohr | Klein- und Entstehungsbrände, Innenangriff, Nachlöscharbeiten. Kein Außenangriff! |
Höchstdrucklöschverfahren | Allgemeine Brandbekämpfung mit geringer Brandbelastung (Hoher Druck, hohe Dampfbildung, zu geringe Literleistung bei Rauchdurchzündung). |
Impulslöschverfahren | Allgemeine Brandbekämpfung mit geringer Brandbelastung. |
Rohr | Ø | Literleistung | Druck | Wurfweite | Wurfhöhe |
C-Rohr | 9 mm | ca. 100 l/min | 4 bar | 9 m | 7 m |
C-Rohr | 12 mm | ca. 200 l/min | 5 bar | 12 m | 9 m |
B-Rohr | 16 mm | ca. 400 l/min | 6 bar | 16 m | 12 m |
B-Rohr | 22 mm | ca. 800 l/min | 7 bar | 21 m | 16 m |
Wasserwerfer | 24 mm (1.) | ca. 1200 l/min | 10 bar | 40 – 60 m (2.) | k.A. |
Wasserwerfer | 30 mm (1.) | ca. 2000 l/min | 10 bar | 40 – 60 m (2.) | k.A. |
HD Rohr | 7 mm | ca. 170 l/min | 30 bar | gering | gering |
Rohr | Literleistung | Druck | Wurfweite | Wurfhöhe |
Höchstdrucklöschverfahren | max. 25 l/min | max. 250 bar | gering | gering |
Impulslöschverfahren | 1 – 30 l/Impuls (2 – 6 sec. Ladezeit) | 25 - 55 bar | bis 60 m (1.) | k.A. |
Quelle: ÖBFV-RL VB-05; Wurfweiten und -höhen bei gut geschlossenem Vollstrahl
(1.) äquivalente Rohrdurchmesser; (2.) laut Herstellerangaben!
Beim Einsatz von Hohlstrahlrohren (meist in Dimension C) sind
die Angaben über Literleistungen, Betriebsdrücke, Wurfweiten und Deckungsbreiten stark unterschiedlich und herstellerabhängig.
Die bestmögliche Anordnung der Strahlrohre zur Löschverteidigung
im Außenangriff ist in folgender Skizze dargestellt:
Abstand des Strahlrohres vom Ende der zu verteidigenden
Front entspricht 1 x der Wurfweite.
Der Abstand der Strahlrohre zueinander beträgt 2 x die Wurfweite.
Der zumutbare Abstand des Strahlrohrführers zur Verteidigungsfront
beträgt 1/3 der Wurfweite.
Bei dieser Anordnung der Strahlrohre tritt im Deckungsbereich1 der Halbkreise (Löschfläche) keine Überschneidung auf, das ist aber durchaus vertretbar, da über den gut geschlossenen Vollstrahl hinaus noch immer eine Löschwasserbeaufschlagung, allerdings mit etwas geringerer Tropfendichte, gegeben ist.
1 Deckungsbereich eines Strahlrohres (gem. ON F 1000-2):
Bereich, der von einem Strahlrohr in Abhängigkeit von Durchflussmenge
und Druckverhältnissen beherrscht werden kann.
Daraus ergeben sich für eine Löschgruppe (1:8) folgende „beherrschbare“
Frontlängen:
2 C-Strahlrohre (9 mm): 4 x 9 m = 36 m, Tiefenabstand: 3 m
2 C-Strahlrohre (12 mm): 4 x 12 m = 48 m, Tiefenabstand: 4 m
1 B-Strahlrohr (16 mm): 2 x 16 m = 32 m, Tiefenabstand: 5 m
1 B-Strahlrohr (22 mm): 2 x 21 m = 42 m, Tiefenabstand: 7 m
Der Löschwasserbedarf ist abhängig von der Brandbelastung.
Die spezifische Löschwasserrate beträgt bei Feststoffbränden:
2 – 3 l/(min.m²)
Daraus ergeben sich folgende Löschangriffsflächen2:
² Löschangriffsfläche = Wasserdurchflussmenge/Löschwasserrate
Wird von der Wurfweite W der Tiefenabstand des Strahlrohrführers zur Verteidigungsfront (= 1/3 der Wurfweite) abgezogen, dann bleibt bei gut geschlossenem Vollstrahl eine Löschtiefe von 2/3 der Wurfweite über.
Die mit Löschwasser beaufschlagte Fläche ist demnach die Löschtiefe (=2/3 der Wurfweite) mal der „beherrschbaren“ Frontlänge pro Rohr (= 2 x Wurfweite).
Daraus ergeben sich folgende Flächen und spezifische- Löschwasserraten für die Löschverteidigung:
Strahlrohr- Durchmesser (mm) | Wasserdurchfluss (l/min) | Wurfweite (m) | Frontlänge (m) | Angriffsfläche (m²) | Spez. Löschwasserrate (l/min.m²) |
9 | 100 | 9 | 18 | 108 | ~ 1 |
12 | 200 | 12 | 24 | 192 | ~ 1 |
16 | 400 | 16 | 32 | 341 | ~ 1,2 |
22 | 800 | 21 | 42 | 588 | ~ 1,4 |
Soll von der Löschverteidigung zur Brandbekämpfung übergegangen werden, dann wird eine spezifische Löschwasserrate von 2 – 3 l/(min.m²) benötigt. Das kann dadurch erreicht werden, dass der Abstand zwischen den eingesetzten Strahlrohren halbiert wird, und sich somit die aufgetragene Löschwassermenge pro Fläche verdoppelt:
Die Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen, sowie deren Überprüfungen und Ausführungen sind in der ÖBFV-RL VB-01 geregelt.
Ergiebigkeit: | min. 500 l/min bei 90 min Entnahme |
Saughöhe: | max. 6 m geodätisch (,ab 5 m sind fixe Saugrohre vorzusehen) |
Die anzunehmende Hydrantenentnahme soll die nachstehenden Werte nicht überschreiten (Quelle: ÖBFV-RL VB-01):
∅ (mm) | Liter/min. |
DN 80 | 800 |
DN 100 | 1200 |
DN 150 | 2400 |
Hydrantennetz:
Die tatsächlichen Werte für die Netzergiebigkeit und somit für die mögliche Hydrantenentnahme, können nur durch eine Messung gemäß Richtlinie ÖBFV-RL VB-01 oder durch Erfragung beim zuständigen Wasserwerk festgestellt werden.
Bei der Löschwasserentnahme aus Hydranten soll der Restdruck
von 1,5 bar nicht unterschritten werden.