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ausbildung:te:teb_fahrzeugbergung_abschleppmoeglickeit

Abschleppen

Es sind folgende Möglichkeiten des Abschleppens erlaubt:

  • Seil, geeignete Rundschlingen mit Schenkel (wenn die Lenkung und eine mit der Wirkung der Hilfsbremse arbeitende Bremsanlage funktionieren)
  • Stange (wenn die Lenkung funktioniert (wobei unklar ist, ob unter diese Forderung auch eine funktionierende Servo-Lenkungsunterstützung zählt) – in diesem Fall muss das ziehende Fahrzeug wesentlich schwerer sein als das gezogene)
  • Hubbrille, Abschleppachse oder Kranwagen (wenn die Lenkung nicht funktioniert).

Beim Abschleppen besteht – außer wenn eine Hubbrille oder ein Kranwagen verwendet wird – ein Tempolimit von 40 km/h. Die Warnblinkanlage darf eingeschaltet sein, Richtungsänderungen müssen aber dann per Hand angezeigt werden. Auf Autobahnen ist ein Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf Autostraßen bis zur nächsten Kreuzung erlaubt.

Prinzipiell muss die Feuerwehr kein Auto/ LKW abschleppe, da es kein gesetzliche Auftrag ist (Gefahrenpolizei). Es steht in der Gesetzeslage das der Straßen Erhalter für die freie Fahrbahn zu sorgen hat. Die Feuerwehr darf es auch aber, da muss es gesetzlich mit dem Formular Technische Hilfeleistung vom Verunfallten in Auftrag geben werden.

ausbildung/te/teb_fahrzeugbergung_abschleppmoeglickeit.txt · Zuletzt geändert: 27.11.2022 16:25 (Externe Bearbeitung)