In der Feuerwehr verwendete Einsatzbekleidung für Brand und Technische Einsätze bestehend aus:
Als Teilschutzbekleidung wird ein ein- oder mehrteiliger Schutzanzug mit oder ohne fest verbundenen Schutzhandschuhen und Schutzstiefeln bezeichnet.
Wesentliches Merkmal ist die nicht gasdichte Ausführung. Eine Atemschutzausrüstung ist zusätzlich zum Schutzanzug zu tragen. ( Außenliegend )
Als Vollschutzbekleidung wird ein einteiliger Schutzanzug, der gasdicht ausgeführt ist, bezeichnet. Stiefel und Handschuhe müssen mit dem Schutzanzug gasdicht verbunden sein. Er erfordert zusätzlich die Verwendung einer Atemschutzausrüstung, die unter dem Anzug getragen werden muss.
Die Schutzstufe IV ist häufig bei Betriebsfeuerwehren oder Berufsfeuerwehren in verwendung, da sie eine Spezialbekleidung ist und Hitze- oder Kälteschutz auweist und zusätzlich einen Chemikalienschutz bietet.