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ausbildung:ssd:ssde_schutzstufen_erklaerung

Einteilung der Schutzstufen

Schutzstufe I versteht man als Standart Einsatzbekleidung

In der Feuerwehr verwendete Einsatzbekleidung für Brand und Technische Einsätze bestehend aus:

  • Einsatzhelm
  • Einsatzoveral oder Einsatz 2 Teiler
  • Einsatzstiefel
  • Einsatzhandschuhe
  • Schutzjacke laut ÖNORM
  • Überhose laut ÖNORM

Schutzstufe II versteht man bei der Feuerwehr auch unter Teilschutzbekleidung

Als Teilschutzbekleidung wird ein ein- oder mehrteiliger Schutzanzug mit oder ohne fest verbundenen Schutzhandschuhen und Schutzstiefeln bezeichnet.

Wesentliches Merkmal ist die nicht gasdichte Ausführung. Eine Atemschutzausrüstung ist zusätzlich zum Schutzanzug zu tragen. ( Außenliegend )

Schutzstufe III versteht man bei der Feuerwehr auch unter Vollschutzbekleidung

Als Vollschutzbekleidung wird ein einteiliger Schutzanzug, der gasdicht ausgeführt ist, bezeichnet. Stiefel und Handschuhe müssen mit dem Schutzanzug gasdicht verbunden sein. Er erfordert zusätzlich die Verwendung einer Atemschutzausrüstung, die unter dem Anzug getragen werden muss.

Schutzstufe IV versteht man bei der Feuerwehr auch unter Spezialschutzbekleidung

Die Schutzstufe IV ist häufig bei Betriebsfeuerwehren oder Berufsfeuerwehren in verwendung, da sie eine Spezialbekleidung ist und Hitze- oder Kälteschutz auweist und zusätzlich einen Chemikalienschutz bietet.

ausbildung/ssd/ssde_schutzstufen_erklaerung.txt · Zuletzt geändert: 27.11.2022 16:25 (Externe Bearbeitung)