Es ist Aufgabe der Feuerwehr, Menschenrettung, Brandbekämpfung und sonstige
Hilfeleistungen durchzuführen; und zwar auch dann, wenn das Vorliegen von Schadstoffen
den Einsatz behindert.
Zum Schutz der Feuerwehreinsatzkräfte ist neben der Anwendung der Feuerwehr-Taktik
zur Gliederung der Einsatzstelle zusätzlich die persönliche Sorgfalt jedes Einzelnen
notwendig, um die Gesundheitsgefährdung so gering wie möglich zu halten.
Hygiene bedeutet Selbstschutz!
Die Feuerwehr kann mit ihren Mitteln an der Einsatzstelle nur die erste Stufe der
Reinigung durchführen.
Diese soll gewährleisten, dass der Schadstoff nicht verschleppt wird, die Einsatzkräfte ihre
Schutzausrüstung gefahrlos ablegen können und dass kontaminierte Personen oder
Geräte gefahrlos abtransportiert werden können.
Die endgültige Reinigung wird von Fachpersonal durchgeführt.
Dies erfolgt bei kontaminierten Personen grundsätzlich durch medizinisches Personal
(Arzt, Krankenhaus), für Ausrüstung und Geräte in geeigneten Einrichtungen der
Feuerwehr oder in Fachfirmen.
In Bagatellfällen (z.B. geringfügige Verunreinigung der Haut mit Benzin oder
Dieselkraftstoff) kann die endgültige Dekontamination auch durch das Einsatzpersonal an
der Einsatzstelle erfolgen.
Maßnahmen zur Dekorporation sind ausschließlich durch medizinisches Personal
vorzugsweise im Krankenhaus durchzuführen.
Biologische Agenzien und manche Chemikalien wie chemische Kampfstoffe erfordern
weitergehende Maßnahmen durch Fachpersonal noch am Einsatzort.
Die Feuerwehr trifft Dekontaminationsmaßnahmen einerseits zum Schutz der eigenen Einsatzkräfte, andererseits als Hilfeleistung für betroffene Personen.
Die Einsatzhygiene besteht aus Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung allfälliger Kontaminationen im Einsatz- und Dienstbetrieb der Feuerwehr und sind bei jedem Feuerwehreinsatz von allen Beteiligten selbständig durchzuführen. Sie umfasst persönliche Maßnahmen vor bzw. während der Anfahrt, an der Einsatzstelle und nach Einsatzende bzw. im Feuerwehrhaus.
Die Standard-DEKO besteht aus Dekontaminationsmaßnahmen, welche
durchgeführt werden. Nach Einsatzende werden die Maßnahmen der Einsatzhygiene durchgeführt. Die Standard-DEKO erfolgt nicht nur bei Einsätzen mit Schadstoffen, sondern soll auch bei anderen Einsätzen mit besonderer Gesundheitsgefährdung (z.B. Brände mit Kunststoff, etc. ..) angewendet werden.
Die taktische Regel für die Erstmaßnahmen beim Unfall mit Gefährlichen Stoffen ist die
GAMS-Regel:
Gefahr erkennen - Absperren - Menschenrettung - Spezialkräfte anfordern
Die Menschenrettung beinhaltet auch die Not-DEKO.
Die Not-DEKO ist eine Sofortmaßnahme bei Verdacht auf Kontamination der Haut oder der Bekleidung. Sie erfolgt mit den vor Ort vorhandenen Standard-Geräten der Feuerwehr und wird durchgeführt bei
Wenn eine große Anzahl von Personen kontaminiert ist, kann eine behelfsmäßige Dekontamination nach dem Prinzip der Not-DEKO mit den vor Ort vorhandenen Standard-Geräten der Feuerwehr erfolgen. Diese Information beinhaltet eine Auflistung der in der Literatur beschriebenen mit Feuerwehrmitteln möglichen technischen und taktischen Maßnahmen. Gefährliche Stoffe werden in die Kategorien A („atomar“=radioaktiv), B (biologisch) und C (chemisch) eingeteilt. Die Vorgangsweise ist dabei vom vorhandenen Gefahrstoff abhängig:
Hilfsmaßnahme, den Stoff so rasch wie möglich zu entfernen; daher sofort Wasser in großen Mengen anwenden;
sofortige Reinigung, sondern das Sammeln der betroffenen Personen bis zur Freigabe durch die Gesundheitsbehörde (vorher kein Abtransport);
Dekontamination nicht unbedingt am Einsatzort notwendig, die Personen können zu einer geeigneten Anlage transportiert werden.
BILD1
Die „Einsatzhygiene“ umfasst allgemeine Schutzmaßnahmen, die * bei jedem Einsatz * von jedem Feuerwehrmitglied * selbständig durchzuführen sind. Auch wenn im Schadstoffeinsatz eine Standard-DEKO am Deko-Platz erfolgt, ist zusätzlich die lückenlose Durchführung nachfolgender Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte unbedingt notwendig.
Geldbörse, Schmuck) nicht in den Einsatz mitnehmen
ausführen
Brandrückstände,…) sowie mit Blut, Leichen und Kadavern vermeiden
Körperstellen noch an der Einsatzstelle
Kadavern Desinfektion durchführen
Einsatzort dicht verpacken (z.B. in Kunststoffsäcken)
Bis nach der Reinigung NICHT ESSEN, NICHT TRINKEN, NICHT RAUCHEN!!!!
Auch bei Aufräumarbeiten (z.B. nach Abschluss der Brandbekämpfung oder bei den Arbeiten zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) besteht noch ein Kontaminationsund Inkorporationsrisiko!
(Gefahrgüter, Gaswolken, Brandrückstände, Blut, Leichen…) o Reinigung der kontaminierten Kleidung nicht im Privatbereich o kontaminierte Kleidung im Zweifelsfall entsorgen o ärztliche Untersuchung erwägen
Um die Maßnahmen der Einsatzhygiene korrekt durchführen zu können, wurde ein Hygiene-Set (Dekontaminations-Set) als Standardbeladung für Löschfahrzeuge vorgesehen.
Die Standard-DEKO besteht aus Dekontaminationsmaßnahmen, welche für Feuerwehreinsatzkräfte.
durchgeführt werden. Die Bestandeile der Standard-DEKO sind:
es ist nicht damit zu rechnen, dass die Reinigung der Schutzausrüstung hundertprozentig erfolgen kann, daher sind die folgenden Schritte unverzichtbar !
Nach Einsatzende werden die Maßnahmen der Einsatzhygiene durchgeführt. Die Standard-DEKO erfolgt nicht nur bei Einsätzen mit Schadstoffen, sondern auch bei anderen Einsätzen mit besonderer Gesundheitsgefährdung (z.B. bei Bränden mit Kunststoff, etc. ..). Die beim Schadstoffeinsatz gemäß der GAMS-Regel festgelegte und abgesperrte Gefahrenzone darf nur über den Deko-Platz verlassen werden. Im Einsatz mit radioaktiven Stoffen ist der Deko-Platz zugleich der Kontaminationsnachweisplatz. Einsatzkräfte und Ausrüstungsgegenstände sind am Deko-Platz zu dekontaminieren und registrieren.
Unter Berücksichtigung von Geländeform und Wetterverhältnissen (Wind!) wird der Deko- Platz im Anschluss an die festgelegte Gefahrenzone eingerichtet. Der Deko-Platz sollte
angelegt werden. BILD2
BILD3
Die farbliche Markierung der einzelnen Bereiche hat sich als sinnvoll erwiesen; folgende Zuordnung der Farben wird empfohlen:
Das für den jeweiligen Bereich vorgesehene Material sowie das eingeteilte DEKOPersonal können ebenfalls mit der entsprechenden Farbe gekennzeichnet werden.
Der Deko-Platz soll möglichst rasch nach Einsatzbeginn des ersten Atemschutztrupps errichtet sein. Es ist daher für eine rechtzeitige Alarmierung von ausreichenden Kräften zu sorgen. Der Personalbedarf eines Deko-Platzes beträgt mindestens 5 Einsatzkräfte:
Im Einsatz mit radioaktiven Stoffen sind 2 weitere Feuerwehrmänner für die Kontaminationsnachweis-Messungen vor und nach der Reinigung vorzusehen. Schutzausrüstung des DEKO-Personals:
Der Kdt. des Deko-Platzes entscheidet gemeinsam mit dem Einsatzleiter und möglichst unter Beiziehung eines Feuerwehrarztes oder eines anderen fachkundigen Arztes (Feuerwehrarzt, Notarzt), welches Verfahren durchgeführt wird (Wahl des Reinigungsmittels) – siehe Tabelle im Anhang.
<1> Wartebereich, Geräteabgabe Hier warten die aus dem Einsatz zurückkommenden Einsatzkräfte unter Aufsicht, bis sie den Deko-Platz betreten können. Ab hier ist - wenn vorhanden - die Fremdbelüftung der Schutzanzüge vorzusehen; Schneidwerkzeug zum Öffnen eines Schutzanzuges bei einem Zwischenfall ist vorzuhalten. Zum Ablegen kontaminierter Ausrüstungsgegenstände dienen Auffangwannen oder verschließbare Behälter (z.B. Gitterboxen oder Fässer mit eingehängtem Kunststoffsack). <2> Außenreinigung der Schutzausrüstung
Die für diesen Ablauf notwendige Zeit kann nicht allgemeingültig angegeben werden; der Zeitaufwand ist jedoch zu berücksichtigen. Der vollständige Durchlauf (Einsprühen, Bürsten, Abspülen) soll nicht weniger als 2 Minuten betragen, damit überhaupt eine Benetzung der gesamten Anzugoberfäche mit Deko-Mittel möglich ist. Abhängig vom verwendeten Deko-Mittel muss diese Zeit aber eventuell noch verlängert werden; insbesonders bei Verwendung von Desinfektionsmitteln ist die Einwirkzeit zu beachten - siehe Gebrauchsanweisung des verwendeten Deko-Mittels! Bei optisch erkennbaren oder messtechnisch erfassbaren Kontaminationen gilt:
Außenreinigung einmal (und nicht öfter) wiederholt
der Schutzausrüstung gelegt! Im Einsatz mit radioaktiven Stoffen kann eine Messung mit einem Kontaminationsnachweisgerät durchgeführt und der Erfolg der Reinigung kontrolliert werden. Stiefelreinigung Abbürsten der Stiefel – auch der Sohle – mit Wasser und Reinigungsmittel. Durch Roste oder ähnliches in der Auffangwanne neuerliche Verunreinigung vermeiden ! Wenn durch den Einsatzablauf eine Kontamination ausgeschlossen ist, kann die Außenreinigung der Schutzausrüstung (nicht die Stiefelreinigung!) entfallen. <3> Ablegen der Schutzausrüstung Eventuell vor dem Ausziehen in einen Foliensack steigen, den Sack als Kontaminationsschutz und Ausziehhilfe verwenden ! Sammeln der Schutzanzüge:
kennzeichnen
Behälter. Beim Ablegen auf Beschädigungen des Anzuges achten ! <4> Beurteilung der Kontaminationswahrscheinlichkeit Um die weitere Vorgangsweise festzulegen, wird beurteilt, ob die Gefahr einer Hautkontamination gegeben ist. Dazu wird erhoben:
darauf?
Schutzanzug verblieben ?
durchdringen konnte ? Im Einsatz mit radioaktiven Stoffen kann bei Bedarf an der Körperoberfläche eine weitere Messung mit einem Kontaminationsnachweisgerät durchgeführt werden. Wenn kein Anhaltspunkt auf eine Hautkontamination besteht, kann die Körperreinigung nach Einsatzende im Feuerwehrhaus, wie bei der Einsatzhygiene beschrieben, durchgeführt werden bzw. nach einer Erholungspause ein neuer Einsatz mit Atemschutz oder Schutzanzug erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine Personen-Dekontamination erforderlich (siehe Punkt 5) und eine ärztliche Untersuchung zu erwägen. Die betroffene Person ist über die getroffene Entscheidung zu informieren und über das weitere Verhalten aufzuklären. <5> Personen-Dekontamination Besteht der Verdacht auf Hautkontamination, müssen die betroffenen Personen ohne Verzögerung einer weiteren Reinigung mit geeigneten Deko-Mitteln unterzogen werden. Dies kann in einer
Die eingesetzten Feuerwehreinsatzkräfte sind
umgehend einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen. Wenn laut Stoffinformation ein verzögerter Wirkungseintritt (z.B. Lungenschädigung durch nitrose Gase) möglich ist, soll noch vor Einsatzende eine Information an alle eingesetzten Kräfte gegeben werden, dass bei Auftreten der zu erwartenden Symptome sofort ein Arzt aufzusuchen ist. Bei gesundheitlichen Beschwerden nach Einsatzende unbedingt Arzt aufsuchen ! Der Einsatzleiter ist umgehend zu benachrichtigen, um weitere Maßnahmen veranlassen zu können.
Der Deko-Platz wird unter Vermeidung von Stoffverschleppung von der unreinen zur reinen Seite hin abgebaut und kontaminiertes Material in geeigneten Behältern gesammelt.
Die Entsorgung des kontaminierten Materials (Spülwasser, kontaminierte Kleidung oder Schutzausrüstung) hat durch geeignete Fachkräfte zu erfolgen.
Die getroffenen Maßnahmen zur Dekontamination sind schriftlich zu dokumentieren:
o Ergebnis der Endbeurteilung. o Messergebnisse.
Die Not-DEKO ist eine Sofortmaßnahme bei Verdacht auf Kontamination der Haut oder der Bekleidung. Sie erfolgt unabhängig vom Deko-Platz mit den vor Ort vorhandenen Standard-Geräten der Feuerwehr (Strahlrohre etc.) und wird durchgeführt bei
Die Not-DEKO umfasst das Ablegen der Kleidung und das Abspülen der kontaminierten Hautstellen. Ausnahme: Bei Kontamination mit biologischen Schadstoffen darf die Not-DEKO nur durch Entkleiden erfolgen.
Die Not-DEKO erfolgt bereits bei Verdacht auf Kontamination.
großen Mengen (wie bei C-Sprühstrahl) mehrere Minuten lang spülen. o Die Haut nicht verletzen (NICHT BÜRSTEN !). o Stoff nicht verschleppen: Das Wasser möglichst nicht auf noch unkontaminierte Körperteile rinnen lassen.
Rettungsdecke.
o Stoffinformation: Schriftliche Unterlagen wie Unfallmerkblatt, Auszug aus Nachschlagewerk oder Datenbank. o Hinweis auf Gefahr und erforderlichen Selbstschutz: · Kontaminationsschutz für Sanitätspersonal durch Bedecken der eigenen Körperoberfläche; · Lüftung des Fahrzeuges erforderlich; · Reinigung des Sanitätspersonals nach dem Einsatz (wie bei Einsatzhygiene). o Erreichbarkeit der Feuerwehr für Rückfragen. o Die definitive Dekontamination erfolgt im Krankenhaus.
beschriften („KONTAMINIERTES MATERIAL“).
Deko-Einrichtungen der Feuerwehr vor Ort vorhanden sind, kann eine weitere Personen-Deko vor Ort durchgeführt werden.
Arzt.
Wassertemperatur: Bei zu warmem Wasser kommt es durch Erweiterung der Hautgefäße zu vermehrter Stoffaufnahme in den Körper. Daher soll das Wasser so kühl sein, dass ein längeres Abspülen mit dieser Temperatur erträglich ist; es soll weder zu Rötung der Haut durch Erwärmung noch zum Kältezittern der kontaminierten Person kommen. Bei Kontaminationen mit brennbaren Stoffen:
Stoffe, die mit Wasser unter starker Hitzeentwicklung heftig reagieren (z.B. ADRKlasse 4.3 – Natrium, konzentrierte Säuren, …):
großen Wassermengen (Kühleffekt, Verdünnungseffekt !) gespült werden. Bei widrigen Witterungsbedingungen besteht Unterkühlungsgefahr: Bei ätzenden oder hautresorptiven Stoffen muss trotzdem die Haut sofort mit Wasser abgespült werden. In allen anderen Fällen wird vor Ort eventuell nur das Entfernen der Kleidung durchgeführt und soviel Stoff wie möglich besonders an den ursprünglich unbedeckten Körperstellen (Gesicht, Hände) durch Abwischen entfernt; das Abspülen der Haut muss aber umgehend in der nächst gelegenen geschützten Umgebung (Gebäude) nachgeholt werden.
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Diese Information beinhaltet eine Auflistung der in der Literatur beschriebenen mit Feuerwehrmitteln möglichen technischen und taktischen Maßnahmen. Die Entscheidung über die Anwendung und die detaillierte Durchführung ist durch die zuständige Behörde zu treffen. Da dabei Eingriffe in Persönlichkeitsrechte erforderlich sind, kann dies aber nur in enger Zusammenarbeit mit der Exekutive erfolgen.
Behörde, Politik).
Die Massen-DEKO soll bei Verdacht auf Kontamination der Haut oder der Bekleidung mit akut wirksamen Schadstoffen bei einer großen Personenanzahl durchgeführt werden. Beispiel: Schadstofffreisetzung
Die Notwendigkeit der Massen-DEKO ergibt sich daraus, dass gerade bei hochtoxischen Stoffen wie z.B. chemischen Kampfstoffen die möglichst frühzeitige Entfernung des Schadstoffes die wichtigste Hilfsmaßnahme ist ! Der Gesundheitsschaden ist von der Einwirkdauer und der Konzentration abhängig.
Bei Kontamination mit hochtoxischen Stoffen soll daher eine Dekontamination unter Anwendung von Wasser in großen Mengen zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen.
Bei Kontamination mit biologischen Gefahrstoffen steht die Gefahr der Ausbreitung durch Ansteckung bisher nicht betroffener Personen im Vordergrund. Es erfolgt keine sofortige Reinigung mit Wasser. Die betroffenen Personen sollen bis zur Rücksprache mit Fachkräften (Gesundheitsbehörde) am Einsatzort verbleiben.
Bei Kontamination mit radioaktiven Stoffen besteht die Gefahr nicht so sehr in einer akuten Wirkung, sondern in der Verschleppung der Kontamination mit nachfolgender Inkorporation . Die Dekontamination ist daher nicht unbedingt am Einsatzort notwendig, die Personen können zu einer geeigneten Anlage transportiert werden. Diesbezüglich vergleiche die ÖN S 2604 „Dekontaminierung von Personen im Fall einer großräumigen radioaktiven Kontamination“
Die Massen-DEKO erfolgt behelfsmäßig und unabhängig vom Deko-Platz mit Standard- Geräten der Feuerwehr (Strahlrohre etc.) nach dem Prinzip der Not-DEKO. Dabei sind natürlich die Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen:
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Diese Liste ist unvollständig und soll lediglich als Anhaltspunkt dienen. Gebrauchsanweisungen genau beachten, Einwirkzeit einhalten !
ist die Lehre von der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie von der Vorbeugung von Krankheiten.
sind radioaktive, biologische oder chemische Stoffe, die in einer Form vorliegen, in der sie geeignet sind, Lebewesen oder die Umwelt zu schädigen.
ist eine Verunreinigung von Personen, Kleidung, Gegenständen und Räumen bzw. der Umwelt durch Schadstoffe.
bedeutet, die Verunreinigung der Oberflächen von Personen, Ausrüstung oder Geräten mit Schadstoffen zu beseitigen oder zu verringern. Abkürzung: „DEKO“
ist die Aufnahme von Schadstoffen in den Körper. Dies kann durch Einatmen (Inhalation), Verschlucken (Ingestion), über die intakte Haut (Hautresorption) und auch durch Wunden erfolgen.
besteht aus Maßnahmen, die dazu dienen, aufgenommene Schadstoffe wieder aus dem Körper zu entfernen. Sie sind ausschließlich von medizinischem Personal durchzuführen und sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers und erfüllt zahlreiche Schutzfunktionen; sie bildet auch eine Barriere zur „Außenwelt“. Diese Barrierefunktion ist bei Hautkrankheiten und Wunden gestört. Sie unterliegt jedoch noch weiteren Einschränkungen:
aufgenommen (resorbiert) werden = HAUTRESORPTION!
Barrierefunktion und zu Hautresorption!
Haut.
Daraus folgt: Kontaminationen müssen so rasch wie möglich von der Haut entfernt werden! Kontaminationen sind meist durch Waschen mit Wasser und Seife leicht entfernbar. Schwer entfernbare Kontaminationen sind zu erwarten
Die Möglichkeiten der Feuerwehr, eine Dekontamination durchzuführen, sind nicht in allen Fällen ausreichend, z.B. bei biologischen Agenzien. In diesen Fällen sind weitergehende Maßnahmen durch Fachpersonal noch am Einsatzort wie unten beschrieben erforderlich.
Bezüglich solcher Einsätze wird auf die ÖBFV-Richtlinie E-02 „Einsatz beim Vorhandensein biologischer Agenzien“ in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Unter „biologischen Agenzien“ versteht man (evtl. gentechnisch veränderte) Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze usw. Sie können bei Transporten und in Labors zu Infektionen führen und erfordern ebenfalls weitergehende Maßnahmen. Biologische Agenzien werden nach ihrer Gefährlichkeit für den Einzelnen und für die Allgemeinheit gemäß Gentechnikgesetz und internationalen Richtlinien in die Klassen S 1 (geringe Gefahr) bis S 4 (sehr große Gefahr) eingeteilt. In S4-Bereichen darf die Feuerwehr nicht selbständig tätig werden! Bei Einsätzen in Bio-Labors sind ab der Einstufung S 3 folgende von der üblichen Vorgangsweise abweichende Regeln einzuhalten:
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erforderlich.
Gefährdungen, z.B. durch Brand oder Gasaustritt, vorliegen.
Gefahrenzone soll dabei nicht verlassen werden.
Rücksprache mit einer Fachkraft verlassen werden.
nach deren Anweisung.
Fachkräfte.