Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, für die keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, die aber befördert
werden zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsverfahren.
wer mit dem Beförderer einen Beförderungs-/Frachtvertrag abschließt oder ohne Beförderungsvertrag selbst
gefährliche Güter befördert.
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation
Intérieure (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen).
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation
Intérieure Rhin (Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein).
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route
(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Bescheinigung, durch die Fahrzeugführer nachweisen, dass sie an einer besonderen Schulung teilgenommen
und die Prüfung bestanden haben, wird von der zuständigen Behörde ausgefüllt.
Druckgaspackungen, zur einmaligen Verwendung bestimmte Behälter einschließlich Füllung und Entnahmevorrichtung.
Ausschuss Stoffe/Verpackungen des Gefahrgutverkehrsbeirates.
Tank mit Fassungsraum größer als 450 Liter (ausgenommen festverbundene Tanks, Tankcontainer und Teile
eines Batterie-Fahrzeugs, der in leerem Zustand auf- und abgenommen wird.
Gegenstände für erste Hilfsmaßnahmen nach Unfällen (8.1.5 ADR und Unfallmerkblatt).
Äußerer Schutz einer Kombinations- oder zusammengesetzten Verpackung.
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Besteht aus Elementen, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden und dauerhaft auf einer
Beförderungseinheit befestigt sind.
Zulassung von Verpackungen nach Prüfung durch die zuständige Behörde.
Wer im Auftrag des Unternehmers oder des Inhabers des Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften erfüllt.
Offenes Fahrzeug, das zum Schutz der Ladung mit einer Plane versehen ist.
Wer das Fahrzeug für die Ortsveränderung des gefährlichen Gutes verwendet.
Umfasst im Gefahrgutrecht die Ortsveränderung, die Übernahme und Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung.
Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank (Tankfahrzeug, Aufsetztank, ortsbeweglicher Tank
oder Tankcontainer), in ein Batterie-Fahrzeug oder MEGC und/oder in ein Fahrzeug,
Groß- oder Kleincontainer für Güter in loser Schüttung einfüllt.
Bund-Länder-Fachausschuss.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Internationaler Chemieverband
Beförderungsgerät mit einem Fassungsraum von mindestens einem Kubikmeter, das zu dauerhafter Verwendung
bestimmt und deshalb genügend widerstandsfähig ist, nach seiner besonderen Bauart dazu bestimmt, die Beförderung
von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel zu erleichtern.
Der Begriff Container schließt weder die üblichen Verpackungen noch Großpackmittel (IBC), Fahrzeuge oder Tankcontainer ein.
u.a. Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Gewebeflüssigkeiten von Mensch
und Tier, die zu Untersuchungs- und Forschungszwecken befördert werden.
wiederkehrende Prüfung, bei der ein Tank einem effektiven inneren Druck ausgesetzt wird, der so hoch ist,
wie der höchste Betriebsdruck (aber mindstens 20 kPA).
Aerosoldosen
Druckbehälterverordnung
Eisenbahnbundesamt
Packstücke, die keine Innenverpackung benötigen, um ihre Behälterfunktion während des Transportes zu erfüllen.
Emergency Schedules (Maßnahmen für Gefahrgutunfälle auf Schiffen; Gruppenunfallmerkblätter).
Festlegen einer Fahrtroute für Transporte von Gütern der Anlage 1 GGVSE oder von bestimmten entzündbaren Stoffen
der Gefahrklasse 3 durch die Straßenverkehrsbehörde nach GGVSE.
In einigen Bundesländern per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
(Basisfahrzeug, Batteriefahrzeug, bedecktes, gedecktes, offenes Fahrzeug, Tankfahrzeug).
Verpackungen mit rundem, elliptischem, rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt (auch konische)
sowie Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen aus Feinstblech
mit einer Wanddicke unter 0,5 mm, mit flachem oder gewölbtem Boden, mit einer
oder mehreren Öffnungen (keine Kanister oder Fässer).
Flexible Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für flexible Großpackmittel.
Setzen sich zusammen aus Bedienungsausrüstungen und Handhabungsvorrichtungen
sowie dem Packmittelkörper aus Folie, Gewebe oder einem anderen flexiblen Werkstoff gebildet wird.
Gefährliche Güter mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20°C oder darunter bei einem Druck von 101,3 kPa.
die Temperatur, bei der sich auf der Oberfläche von brennbaren Flüssigkeiten entzündbare Dämpfe bilden,
dient als Kriterium zur Beschreibung der Gefahr von brennbaren Flüssigkeiten.
ortsbewegliche Einheiten aus Flaschen, die untereinander mit einem Sammelrohr verbunden und dauerhaft befestigt sind.
Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20°C und dem
Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes
im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere
für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben
und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen können.
Gremium, das mit dem BMVBW vor Erlass von Rechtsverordnungen im Gefahrgutbereich Sachverständige
bestimmter Sicherheitsbehörden und die beteiligte Wirtschaft anhört.
Im Chemikaliengesetz bezeichnete Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Sie sind explosionsgefährlich,
brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich,
ätzend, reizend, sensibiliserend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
oder umweltgefährdend. Das Gefahrstoffrecht betrachtet die Gefahren, die während des Umgangs
und der Lagerung auftreten - im Unterschied
zum Gefahrgutrecht, bei dem es um die Gefahren während des Transportes geht.
System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen, die gefährliche Güter enthalten.
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz).
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Gefahrgutverordnung See
IBC, starre oder flexible transportable Verpackung, die nicht in 6.1 ADR aufgeführt ist und einen Fassungsraum
von höchstens 3 Kubikmetern für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II und III,
von höchstens 1,5 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese
in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder aus Holz verpackt sind,
höchstens 3 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind,
höchstens 3 Kubikmetern für radioaktive Stoffe der Klasse 7; die für mechanische Handhabung
ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann,
was durch die im ADR festgelegten Prüfungen nachgewiesen wird.
International Atomic Energy Agency (Internationale Atomenergie-Behörde).
International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulation (Vorschriften über die Beförderung
gefährlicher Güter im Luftverkehr des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften)
Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für Großpackmittel. (siehe dort)
International Civil Aviation Organization-Technical Instructions
(Technische Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation).
International Maritime Dangerous Goods-Code (Empfehlung der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation IMO über gefährliche Güter).
International Maritime Organization (Internationale Seeschiffsorganisation).
Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist.
Verpackung aus Metall oder Kunststoff mit rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt,
mit einer oder mehreren Öffnungen.
auf Warntafeln die obere Nummer; bezeichnet die Gefahr, die von dem Gut ausgeht.
zeigt auf Verpackungen an, dass diese Verpackungen bauartgeprüft sind und in der Herstellung bestimmten
Voraussetzungen entsprechen; für Fahrzeuge, Container, Tanks, Versandstücke
gibt es Regelungen zur Kennzeichnung, mit deren Hilfe auf die Gefahren aufmerksam gemacht wird,
die vom beförderten Gut ausgehen.
bestehen aus einem Innengefäß und einer Außenverpackung, beide Teile bilden nach ihrem Zusammenbau
eine untrennbare Einheit, die als Einheit gelagert, gefüllt, befördert und entleert wird.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(engl.) Bezeichnung für Gefahrzettel. System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen,
die gefährliche Güter enthalten.
Luftfahrtbundesamt zuständig für Umsetzung und Ausführung der Gefahrgutvorschriften im Lufttransport.
Kleinstmengen gefährlicher Güter, die besonders verpackt werden und dann von Vorschriften
des ADR freigestellt sind.
Beförderung eines festen Stoffes ohne Verpackung
Multi Element Gascontainer
Medical First Aid Guide, medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern.
Memorandum of Understanding
Vereinbarungen zwischen RID-/ADR-Staaten, mit denen Abweichungen von den Vorschriften
von RID/ADR ermöglicht werden.
Nicht anderweitig genannt, eine Sammelbezeichnung für Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände,
die in der Stoffaufzählung des ADR nicht namentlich genannt werden.
Zentralamt für den Internationalen Eisenbahnverkehr, Bern, verantwortlich für die Erarbeitung des RID.
Fahrzeug, dessen Ladefläche offen oder nur mit Seitenwänden und einer Rückwand versehen ist
Umgangssprachliche Bezeichnung für die „UN-Empfehlungen zum sicheren Transport gefährlicher Güter“
Multimodaler Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern.
Eigentlicher Behälter einschließlich der Öffnungen und deren Verschlüsse, ohne Bedienungsausrüstung.
Richtige Versandbezeichnung
Höchster effektiver Druck, der während der Druckprüfung im Tank entsteht.
Verpackungen, besonders Metallfässer, die bereits gebraucht und nach bestimmten Vorgaben
des ADR wieder aufbereitet wurden.
Réglement International Concernant le Transport des Marchandises Dangereuses par Chemins
de Fer (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn).
Richtlinie Straße Eisenbahn
… hat ein Gefahrgutbeauftragter, wenn er ausreichende Kenntnisse über die für seinen Bereich maßgebenden
Vorschriften über gefährliche Güter hat.
Die Kenntnisse müssen durch eine besondere Schulung erworben sein
Flexible Verpackung aus Papier, Kunststofffolien, Textilien, gewebten oder anderen geeigneten Werkstoffen.
Definierte Gruppe von Stoffen oder Gegenständen
Besteht aus mehreren Packstücken verschiedener Versender
Unfallmerkblätter. Sie enthalten Hinweise für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen, die sich während
der Beförderung ereignen können, zum Beispiel zur Art der Gefahr, zu den erforderlichen ersten
Maßnahmen und zur Ausrüstung, die für diese ersten Maßnahmen benötigt wird.
Anordnung des BMVBW, durch die die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter untersagt oder nur unter
Bedingungen und Auflagen gestattet wird, weil sich die geltenden Sicherheitsvorschriften als unzureichend
zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren herausgestellt und eine Änderung der Rechtsvorschriften in dem
nach § 3 GGBefG vorgesehenen Verfahren nicht abgewartet werden kann.
Gleiches gilt sinngemäß für den Fall, dass sich bei der Beförderung von Gütern, die bisher nicht den Gefahrgutvorschriften
unterworfen waren, eine Gefährdung herausstellt. Diese Anordnungen gelten ein Jahr,
sofern sie nicht vorher zurückgenommen werden.
International Convention for the Safety of Life at Sea (Internationales Übereinkommen zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See).
Tankcontainer oder Tank mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter, der ein festverbundener Tank,
ein Aufsetztank oder ein Element eines Batterie-Fahrzeugs sein kann.
Beförderungsgerät einschließlich Tankwechselaufbauten, das der Begriffsbestimmung der Container entspricht und so
gebaut ist, dass es flüssige, pulverförmige oder körnige Stoffe aufnehmen kann und einen Fassungsraum
von mehr als 0,45 Kubikmetern, für Stoffe der Klasse 2 von mehr als 1.000 Litern, hat.
Fahrzeug mit einem oder mehreren festverbundenen Tanks zur Beförderung von Flüssigkeiten, Gasen,
pulverförmigen oder körnigen Stoffen.
Transport-Unfall-Informationssystem der Chemischen Industrie
Herstellen einschließlich Gewinnen oder das Verwenden im Sinne des Chemikalienrechts.
Umschließung, die von einem Absender für die Aufnahme von mehreren Versandstücken und für die Bildung
einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird,
z.B. Versandstücke auf einer Palette, die mit einer Schrumpffolie gesichert sind.
Vierstellige Ziffer zur Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes, einer Stoffgruppe oder eines Gegenstandes.
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Wer das Gut als unmittelbarer Besitzer dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder
die Beförderung selbst ausführt.
Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel
einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.
Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit das Gefäß seine
Behältnisfunktion erfüllen kann.
versandfertiges Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus Verpackung und Inhalt.
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
für die Beförderung zusammengestzte Verpackung, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen,
die in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen.
Vereinigen verschiedener Stoffe zu einem Werkstück