Die Einsatzbekleidung schützt das Feuerwehrmitglied vor Gefahren – daher wird sie bei allen Einsätzen und Übungen getragen. Die Einsatzbekleidung ist u.a. schwer entflammbar und unterliegt speziellen Normen (z.B.: EN 469)
Zusätzlich bei Bedarf (auf Anordnung des GRKDT):
Feuerwehrgurt, Infektionsschutzhandschuhe, Schutzhaube, spezielle Warnbekleidung, Gehör-, Gesichtsschutz, Wasserdienstbekleidung,…..
Im Einsatz legen sich oft Schadstoffe in der Kleidung ab, wie z.B. Ruß, Säure, giftige Stoffe, brennbare
Flüssigkeiten, …
Deshalb:
Einsatzanzug
Schützt vor Flammen, Strahlungswärme, Nässe und Wasserdampf.
Sie ist öl-, schmutz- und wasserabweisend, unter besonderer
Berücksichtigung der Schwerentflammbarkeit.
Reflexstreifen erhöhen die Sichtbarkeit.
Feuerwehrstiefel
Schützt Zehen und Vorfuß gegen herabfallende Gegenstände, und die Fußsohle vor eindringen spitzer Gegenstände.
Außerdem schützt er vor Wärmestrahlung, Kontaktwärme und Flammen, und ist bedingt gegen Chemikalien beständig.
Zur Erzielung der Schutzwirkung gegen Hitze, hineinfallen von Splittern, etc. wird die Hose
über den Stiefeln getragen.
Feuerwehrschutzhandschuhe
Schützt Hände, Finger und Unterarm vor Schnitt- und Stichverletzungen, Abschürfungen,
Risswunden, Verbrennungen, Kälte und bedingt vor chemischen Einwirkungen.
Feuerwehrhelm
Schützt weitgehend im Kopf-, Nacken- und Gesichtsbereich
Schutzjacke
Schützt vor Strahlungswärme, Flammeneinwirkung sowie gegen Nässe, Kälte, Wind und bedingtgegen Chemikalien.
Die Dienstbekleidung bietet einen geringeren Schutz, sie ist z.B. leichter entflammbar als die Einsatzbekleidung.
Die Dienstbekleidung I wird vom Feuerwehrmitglied bei Dienstverrichtungen, welche keine Einsätze, Übungen oder Wartungsarbeiten sind, getragen.
Die Dienstbekleidung I besteht aus:
Bei Bedarf:
Die Dienstbekleidung II kann vom Feuerwehrmitglied in der warmen Jahreszeit und bei schönem Wetter anstelle der Dienstbekleidung I getragen werden.
Die Dienstbekleidung II besteht aus:
Bei Bedarf:
Die Dienstbekleidung III wird vom Feuerwehrmitglied in der geschlossenen Einheit oder als Ehrenposten getragen.
Die Dienstbekleidung III besteht aus:
Bei Bedarf:
Die Dienstbekleidung dunkelblau wird bei Dienstverrichtungen getragen, bei denen das Tragen der Dienstbekleidung I, II bzw. III nicht angeordnet und das Tragen der Einsatzbekleidung nicht erforderlich ist (z.B. bei Übungen, Schulungen, als Bewerter usw.).
Die Dienstbekleidung dunkelblau besteht aus:
Feuerwehrfahrzeuge sind nach den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) bzw. den Richtlinien des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (NÖLFV) ausgerüstete Kraftfahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn, die die Mannschaft und die feuerwehrtechnische Ausrüstung transportieren. Verschiedene Einrichtungen, z.B. Einbaupumpe und Seilwinde sind fest im Fahrzeug eingebaut.
Bei sämtlichen Fahrten trägt der Fahrer die Verantwortung für Fahrzeug, Mannschaft und Gerät.
Die laut Baurichtlinien gebauten Feuerwehrfahrzeuge werden mit einheitlichen Abkürzungen bezeichnet. Diese Abkürzungen geben Aufschluss über Verwendung und Ausrüstung des Fahrzeuges. Eine Zahl im Kürzel bezeichnet das Fassungsvermögen des/der Löschmitteltanks des Fahrzeuges – z.B. TLF 2000 (Tanklöschfahrzeug mit 2000 Liter Wassertank). Ein nachgestelltes „A“ zeigt an, dass das Fahrzeug einen Allradantrieb besitzt. Beispiele:
Bezeichnung | Kürzel | Funkrufname |
Hilfeleistungsfahrzeug 1 | HLF1 | Pumpe |
Hilfeleistungsfahrzeug 1 – Wasser | HLF1-W | Pumpe |
Hilfeleistungsfahrzeug 2 | HLF2 | Tank |
Hilfeleistungsfahrzeug 3 | HLF3 | Tank |
Hilfeleistungsfahrzeug 4 | HLF4 | Tank |
Kleinlöschfahrzeug | KLF | Pumpe |
Löschfahrzeug | LF | Pumpe |
Tanklöschfahrzeug | TLF | Tank |
Rüstlöschfahrzeug | RLF | Rüstlösch |
Vorausrüstfahrzug | VRF | Rüst |
Rüstfahrzeug | RF | Rüst |
Schweres Rüstfahrzeug | SRF | Rüst |
Kommandofahrzeug | KDOF | Kommando |
Mannschaftstransportfahrzeug | MTF | Bus |
Versorgungsfahrzeug | VF | Last |
Universallöschfahrzeug | ULF | Tank |
Drehleiter mit Korb | DLK | Leiter |
Teleskopmastbühne | TMB | Steig |
Kranfahrzeug | KF | Kran |
Atemluftfahrzeug | ALF | Atem |
Schadstofffahrzeug | SSTF | Schadstoff |
Wechselladefahrzeug | WLF | Last |
Anbei einige Beispiele:
Druckschläuche dienen zur Förderung von Löschwasser und sind im ungefüllten Zustand falt- und rollbar.
Kurzbezeichnung | Durchmesser in mm | Länge in m |
D | 25 | 5/15 |
H | 38 | 15 |
C42 | 42 | 15 / 20 |
C52 | 52 | 15 |
B | 75 | 5 / 20 |
A | 110 | 15 / 20 |
Gewicht eines Druckschlauches:
B 20 m leer | ca. 15 kg |
C 15 m leer | ca. 7 kg |
Saugschläuche werden für das Ansaugen von Löschwasser aus offenen Gewässern oder anderen Wasserentnahmestellen (Löschwasserbehälter, Brunnen,…) benötigt. Der Saugschlauch behält beim Ansaugvorgang aufgrund einer innen liegenden Drahtspirale seine Form und zieht sich nicht zusammen.
Einen Saugschlauch darf man nicht als Druckschlauch verwenden.
Kurzbezeichnung | Durchmesser in mm | Länge in m |
A125 | 125 | 1,6 |
A | 110 | ≤ 1,6 |