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Inhaltsverzeichnis

Organisation der (eigenen) Feuerwehr

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Organisation und Verhaltensregeln

Organisation der ( eigenen ) Feuerwehr

Einzelorgan

Der Feuerwehrkommandant ( FKDT ) vertritt und führt die Feuerwehr. Ist er verhindert gehen seine Aufgaben an den Feuerwehrkommandantenstellvertreter ( FKDTSTV ) und bei seiner Verhinderung auf den Leiter des Verwaltungsdienstes ( LDV ) und bei dessen Verhinderung auf das ranghöchste dienstälteste Feuerwehr Mitglied über.
Bei einem Einsatz gilt die vom FKDT erstellte Einsatzleiterliste.

Der FKDT wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer einer Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt und durch den Bürgermeister angelobt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  1. Sie wählt den Kommandanten und dessen Stellvertreter.
  2. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen und genehmigt ihn.
  3. Sie fasst Beschlüsse über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss.

Die Funktionäre der Feuerwehr

  1. Feuerwehrkommandant
  2. Feuerwehrkommandant-Stellvertreter
  3. Leiter des Verwaltungsdienstes

Diese Funktionäre bilden das FEUERWEHRKOMMANDO

Chargen, Fachchargen und Sachbearbeiter

Chargen und Fachchargen sind die ernannten Feuerwehrmitglieder, vom Löschmeister bis zum Hauptbrandmeister (lt. Dienstpostenplan). Sachbearbeiter sind für ein spezielles Sachgebiet zuständig und haben den Dienstgrad aufgrund Ihrer Dienstjahre oder den Sonderdienstgrad „Sachbearbeiter“ (Zahnrad mit Flamme). Sie werden durch den Feuerwehrkommandanten ernannt und abberufen.

eingeteilte Feuerwehrmänner

Alle Feuerwehrmitglieder, die keine Funktionäre oder Chargen sind, sind eingeteilte Feuerwehrmänner (auch weibliche Mitglieder)

die Feuerwehrmitglieder

die Feuerwehrjugend

umfasst alle Mitglieder vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

aktive Mitglieder

sind jene Mitglieder vom vollendeten 15. bis zum vollendetem 65. Lebensjahr

die Reserve

zur Reserve zählt man ab dem 65. Lebensjahr, oder über eigenes Ansuchen nach mindestens 25 aktiven Dienstjahren und vollendetem 50. Lebensjahr. Beispielsweise nach verlust der notwendigen Eignung.

die Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Feuerwehr Verdienste gemacht haben. Sie haben keine Rechte oder Pflichten.

Dienstgrade

Probefeuerwehrmann (PFM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzungen: vollendetes 15. Lebensjahr

Probefeuerwehrmann|

Feuerwehrmann (FM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzungen: 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend) und die Absolvierung der für die Zulassung zum Truppführerlehrgang erforderlichen Grundausbildung lt. Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung.

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Truppführerlehrgang

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Dienstverwendung: eingeteiles Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Truppführerlehrgang

Löschmeister (LM)

Dienstgradabzeichen gleich mit dem LM der Chargen und Fachchargen, jedoch auf Dienstbekleidung I, sprich Ausgehuniform (A-Uniform, auch Braune genannt), rote Kordel auf linker Schulter. Chargen und Fachchargen mit silbener Kordel.

Dienstverwendung: eingeteiles Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Truppführerlehrgang

Löschmeister (LM) Chargen und Fachchargen

a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters; Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Abschluss Feuerwehrausbilder, Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Gruppenkommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister

d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Gruppenkommandant; Feuerwehrjugendführerlehrgang




Oberlöschmeister (OLM)

a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Gruppenkommandant

d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Feuerwehrjugendführerlehrgang; Abschluss Gruppenkommandant




Hauptlöschmeister (HLM)

a)Dienstverwendung: Zugtruppkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. des Zeugmeisters lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Gruppenkommandant




Brandmeister (BM)

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Zugskommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister

Verwaltungsmeister (VM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst

Oberbrandmeister (OBM)

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister




Oberverwaltungsmeister (OVM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung:6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder höher zusteht; Modul Verwaltungsdienst

Hauptbrandmeister (HBM) Chargen und Fachchargen

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Zugskommandant




Hauptverwaltungsmeister (HVM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder höher zusteht; Modul Verwaltungsdienst

Verwalter (V)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht.
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando.
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung




Brandinspektor (BI)

Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
a)Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellverteter einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang

Oberverwalter (OV)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht.
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos, sofern nicht ein höherer Dienstgrad zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.

Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Oberbrandinspektor (OBI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant
b)Diensteinteilung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Kommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebskommandantenlehrgang

Hauptverwalter (VH)

a)Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirkskommandos, sofern nicht ein höherer Dienstgrad zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst

b)Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Hauptbrandinspektor (HBI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang

Verwaltungsinspektor (VI)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
oder Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.

Vorraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss höherer Führungsausbildung; FDISK Bewerbsverwaltung; FDISK Modulverwaltung; FDISK Sonderdienstverwaltung

Abschnittsbrandinspektor (ABI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang.

c)Dienstverwendung: Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss höhere Führungsausbildung

Verwaltungsrat (VR)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss höhere Feuerwehrausbildung; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Brandrat (BR)

Dienstverwendung: Abschnittsfeuerwehrkommandant; Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Oberbrandrat (OBR)

a)Dienstverwendung: Bezirksfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

b)Dienstverwendung: Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.
Voraussetzung: Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang; Abschluss höhere Führungsausbildung

Landesfeuerwehrrat (LFR)

Dienstverwendung: Feuerwehrviertelvertreter; Vorsitzender eines Ausschusses gemäß §50 Abs.1 Z.1 lit. b. NÖ FG; Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

*Dienstverwendung:* Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Landesbranddirektor (LBD)

Dienstverwendung: Landesfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Sachbearbeiter (SB)

Dienstverwendung: Sachbearbeiter einer Feuerwehr gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1; Truppführerlehrgang

Abschnittssachbearbeiter (ASB)

Dienstverwendung: Abschnittssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1

Bezirkssachbearbeiter (BSB)

Dienstverwendung: Bezirkssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1

Feuerwehrtechniker (FT)

Dienstverwendung: Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium an einer Höheren Technischen Lehranstalt; einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach; Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“, „Dipl.-Ing. FH“ oder „Dipl.-Ing.“; Abschluss Zugskommandant; Modul Gefahrenabwehr2 oder Feuerpolizeiliche Beschau Lehrgang oder Brandschutztechnik Lehrgang1 oder Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang; sowie die Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrarzt (FARZT)

Dienstverwendung: Arzt im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur Selbstständigen Berufsausübung.
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrkurat (FKUR)

Dienstverwendung: Geistlicher im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: katholischer oder evangelischer Geistlicher; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrjurist (FJUR)

(neuer Dienstgrad seit 01.01.2007) Dienstverwendung: Jurist im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften; Modul Truppführer; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

Dienstverwendung: Arzt beim Bezirksfeuerwehrkommando
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend; Kenntnisse in Notfall u. Katastrophenmedizin; Grundlehrgang od. Feuerwehrgrundlehrgang für Ärzte; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Feuerwehrärzte – Fortbildungslehrgang; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

Dienstverwendung: Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverband; Leiter des Medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverband
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend; Kenntnisse in Notfall u. Katastrophenmedizin; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss höhere Führungsausbildung; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

Dienstverwendung: Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung: katholischer Geistlicher; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Die Geschichte der FF-Gänserndorf

Es beschlossen im Jahre 1885 unter Leitung des Bürgermeisters Georg Hansy 37 Männer aus Gänserndorf, eine Feuerwehr zu gründen. Die konstituierende Sitzung fand am 17. Oktober 1885 im Gemeindegasthaus (Gasthaus Hansy) unter Vorsitz des Bürgermeisters statt. Die Wahl des Hauptmannes fiel auf Gregor Prager, als Schriftführer amtierte C. Melion.

gatr_organisation_ffgf_gruppenfoto_ff_gaenserndorf_1885.jpg

Am 28. Februar 1886 feierte die Feuerwehr Gänserndorf das Gründungsfest

Einige Daten zur Geschichte des Feuerwehrwesens in NÖ

Die älteste Freiwillige Feuerwehr wurde 1861 in Krems gegründet. Anfangs wurden die Leute selbst in den Wehren ausgebildet bis am 12.03.1933 die erste Feuerwehrschule in Wr. Neustadt gegründet wurde.

Nach dem 2. Weltkrieg, ab 23 .01.1950 wurde in Tulln in einer alten Pionierkaserne der Schulbetrieb weitergeführt, bis dann am 20.10.1957 eine neue Landesfeuerwehrschule in Tulln eröffnet wurde.

Im September 2006 wurde an der Langenlebarnerstr. in Tulln die Neue Feuerwehrschule mit Übungsgelegenheiten eröffnet. Zur Zeit gibt es 1663 Freiwillige Feuerwehren und 80. Betriebsfeuerwehren in Niederösterreich. Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband hat ca. 85 000 Mitglieder.

Aufgaben der Feuerwehr

1) Die Feuerpolizei umfasst Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und Erhebungen über die Brandursache.

2) Die Gefahrenpolizei umfasst Maßnahmen, die der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung Lebensnotwendiger Güter, der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tieren, Lebensnotwendigen Güter sowie von solchen die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können und der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit Lebensnotwendigen Gütern dienen.

Als rechtliche Basis für die Organisation sind anzusehen

a) Das NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei und Feuerwehrgesetz (NÖ FGG)
b) Die Dienstordnung (DO) des Landesfeuerwehrverbandes
c) Die Dienstordnung (DO) des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Der NÖ Landesfeuerwehrverband ( §47,Abs.1 NÖ FGG ) und die Freiwilligen Feuerwehren ( §4,Abs.2 NÖ FGG) sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.

Das Korpsabzeichen in Form eines Wappenschildes symbolisiert die Tätigkeiten der Feuerwehr




  • Die Flamme - Brandbekämpfung
  • Das Zahnrad - technische Einsätze
  • Der Wappengrund „rot-weiß-rot“ - den Einsatz für das österreichische Volk
ausbildung/ga/gatr_organisation_ffgf.1411769736.txt.gz · Zuletzt geändert: 27.11.2022 16:25 (Externe Bearbeitung)