Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Das folgende Word-Dokument bitte ins DokuWiki übertragen:
1.1 Organisation der eigenen Feuerwehr.doc (3.97 MiB, 2y ago, 912 downloads)
Je nach Lust und Laune kann selbstverständlich jeder, der bereits Editier-Rechte besitzt, selbstständig mit der Einpflege dieses Dokumentes beginnen!
Nach der Vergabe der notwendigen Zugriffsrechte und einer kurzen Einschulung steht Deiner Hilfe nichts mehr im Weg !!
Der Feuerwehrkommandant ( FKDT ) vertritt und führt die Feuerwehr. Ist er verhindert gehen seine Aufgaben an den Feuerwehrkommandantenstellvertreter ( FKDTSTV ) und bei seiner Verhinderung auf den Leiter des Verwaltungsdienstes ( LDV ) und bei dessen Verhinderung auf das ranghöchste dienstälteste Feuerwehr Mitglied über.
Bei einem Einsatz gilt die vom FKDT erstellte Einsatzleiterliste.
Der FKDT wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer einer Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt und durch den Bürgermeister angelobt.
Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:
Diese Funktionäre bilden das FEUERWEHRKOMMANDO
Chargen und Fachchargen sind die ernannten Feuerwehrmitglieder, vom Löschmeister bis zum Hauptbrandmeister (lt. Dienstpostenplan). Sachbearbeiter sind für ein spezielles Sachgebiet zuständig und haben den Dienstgrad aufgrund Ihrer Dienstjahre oder den Sonderdienstgrad „Sachbearbeiter“ (Zahnrad mit Flamme). Sie werden durch den Feuerwehrkommandanten ernannt und abberufen.
Alle Feuerwehrmitglieder, die keine Funktionäre oder Chargen sind, sind eingeteilte Feuerwehrmänner (auch weibliche Mitglieder)
umfasst alle Mitglieder vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
sind jene Mitglieder vom vollendeten 15. bis zum vollendetem 65. Lebensjahr
zur Reserve zählt man ab dem 65. Lebensjahr, oder über eigenes Ansuchen nach mindestens 25 aktiven Dienstjahren und vollendetem 50. Lebensjahr. Beispielsweise nach verlust der notwendigen Eignung.
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Feuerwehr Verdienste gemacht haben. Sie haben keine Rechte oder Pflichten.
Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied |
Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied |
Dienstverwendung: eingeteiles Feuerwehrmitglied |
Dienstgradabzeichen gleich mit dem LM der Chargen und Fachchargen, jedoch auf Dienstbekleidung I, sprich Ausgehuniform (A-Uniform, auch Braune genannt), rote Kordel auf linker Schulter. Chargen und Fachchargen mit silbener Kordel. |
a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters; Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan |
a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan |
a)Dienstverwendung: Zugtruppkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. des Zeugmeisters lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan |
a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan |
Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan |
a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan |
Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan |
a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan |
Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan |
Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht. |
Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan. |
Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht. Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung |
a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan. |
a)Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht. |
a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan. |
Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos |
a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan. |
Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos |
Dienstverwendung: Abschnittsfeuerwehrkommandant; Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter |
a)Dienstverwendung: Bezirksfeuerwehrkommandant |
Dienstverwendung: Feuerwehrviertelvertreter; Vorsitzender eines Ausschusses gemäß §50 Abs.1 Z.1 lit. b. NÖ FG; Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes |
*Dienstverwendung:* Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter |
Dienstverwendung: Sachbearbeiter einer Feuerwehr gem. DA NR.: 5.5.1 |
Dienstverwendung: Abschnittssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1 |
Dienstverwendung: Bezirkssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1 |
Dienstverwendung: Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens |
Dienstverwendung: Arzt im Feuerwehrdienst |
Dienstverwendung: Geistlicher im Feuerwehrdienst |
(neuer Dienstgrad seit 01.01.2007)
Dienstverwendung: Jurist im Feuerwehrdienst |
Dienstverwendung: Arzt beim Bezirksfeuerwehrkommando |
Dienstverwendung: Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverband; Leiter des Medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverband |
Dienstverwendung: Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes |
Es beschlossen im Jahre 1885 unter Leitung des Bürgermeisters Georg Hansy 37 Männer aus Gänserndorf, eine Feuerwehr zu gründen. Die konstituierende Sitzung fand am 17. Oktober 1885 im Gemeindegasthaus (Gasthaus Hansy) unter Vorsitz des Bürgermeisters statt. Die Wahl des Hauptmannes fiel auf Gregor Prager, als Schriftführer amtierte C. Melion.
Am 28. Februar 1886 feierte die Feuerwehr Gänserndorf das Gründungsfest
Die älteste Freiwillige Feuerwehr wurde 1861 in Krems gegründet. Anfangs wurden die Leute selbst in den Wehren ausgebildet bis am 12.03.1933 die erste Feuerwehrschule in Wr. Neustadt gegründet wurde.
Nach dem 2. Weltkrieg, ab 23 .01.1950 wurde in Tulln in einer alten Pionierkaserne der Schulbetrieb weitergeführt, bis dann am 20.10.1957 eine neue Landesfeuerwehrschule in Tulln eröffnet wurde.
Im September 2006 wurde an der Langenlebarnerstr. in Tulln die Neue Feuerwehrschule mit Übungsgelegenheiten eröffnet. Zur Zeit gibt es 1663 Freiwillige Feuerwehren und 80. Betriebsfeuerwehren in Niederösterreich. Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband hat ca. 85 000 Mitglieder.
1) Die Feuerpolizei umfasst Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und Erhebungen über die Brandursache.
2) Die Gefahrenpolizei umfasst Maßnahmen, die der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung Lebensnotwendiger Güter, der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tieren, Lebensnotwendigen Güter sowie von solchen die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können und der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit Lebensnotwendigen Gütern dienen.
a) Das NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei und Feuerwehrgesetz (NÖ FGG)
b) Die Dienstordnung (DO) des Landesfeuerwehrverbandes
c) Die Dienstordnung (DO) des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Der NÖ Landesfeuerwehrverband ( §47,Abs.1 NÖ FGG ) und die Freiwilligen Feuerwehren ( §4,Abs.2 NÖ FGG) sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.