Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste


Übungsaktivitäten & News

Ausbildungmodule

Technische Daten

Allgemeines

Verzeichnis Details


ausbildung:ga:gatr_dienstgrade

Dienstgrade


Probefeuerwehrmann (PFM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzungen: vollendetes 15. Lebensjahr

Probefeuerwehrmann|

Feuerwehrmann (FM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzungen: 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend) und die Absolvierung der für die Zulassung zum Truppführerlehrgang erforderlichen Grundausbildung lt. Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung.

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Dienstverwendung: eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Truppführerlehrgang

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Dienstverwendung: eingeteiles Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Truppführerlehrgang

Löschmeister (LM)

Dienstgradabzeichen gleich mit dem LM der Chargen und Fachchargen, jedoch auf Dienstbekleidung I, sprich Ausgehuniform (A-Uniform, auch Braune genannt), rote Kordel auf linker Schulter. Chargen und Fachchargen mit silbener Kordel.

Dienstverwendung: eingeteiles Feuerwehrmitglied
Voraussetzung: 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Truppführerlehrgang

Löschmeister (LM) Chargen und Fachchargen

a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters; Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Abschluss Feuerwehrausbilder, Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Gruppenkommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister

d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Gruppenkommandant; Feuerwehrjugendführerlehrgang




Oberlöschmeister (OLM)

a)Dienstverwendung: Zuggruppenkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Gruppenkommandant

d)Dienstverwendung: Feuerwehrjugendführer lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Feuerwehrjugendführerlehrgang; Abschluss Gruppenkommandant




Hauptlöschmeister (HLM)

a)Dienstverwendung: Zugtruppkommandant lt. Dienstpostenplan; Kommandant einer Gruppe lt. Dienstpostenplan; Gehilfe des Fahrmeisters bzw. des Zeugmeisters lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Gruppenkommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Gruppenkommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Löschmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Gruppenkommandant




Brandmeister (BM)

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Zugskommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister

Verwaltungsmeister (VM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst

Oberbrandmeister (OBM)

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister




Oberverwaltungsmeister (OVM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung:6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder höher zusteht; Modul Verwaltungsdienst

Hauptbrandmeister (HBM) Chargen und Fachchargen

a)Dienstverwendung: Kommandant eines Zuges lt. Dienstpostenplan; Feuerwachekommandant lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Zugskommandant

b)Dienstverwendung: Ausbilder in der Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Abschluss Feuerwehrausbilder; Abschluss Zugskommandant

c)Dienstverwendung: Fahrmeister bzw. Zeugmeister lt. Dienstpostenplan
Voraussetzungen: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Brandmeister oder höher zusteht; Modul Fahrmeister bzw. Modul Zeugmeister; Abschluss Zugskommandant




Hauptverwaltungsmeister (HVM)

Dienstverwendung: Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan
Voraussetzung: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder höher zusteht; Modul Verwaltungsdienst

Verwalter (V)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht.
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando.
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung




Brandinspektor (BI)

Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
a)Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellverteter einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzungen: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang

Oberverwalter (OV)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr deren Leiter des Verwaltungsdienstes lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht.
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos, sofern nicht ein höherer Dienstgrad zusteht.
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.

Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Oberbrandinspektor (OBI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant
b)Diensteinteilung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Kommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebskommandantenlehrgang

Hauptverwalter (VH)

a)Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirkskommandos, sofern nicht ein höherer Dienstgrad zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst

b)Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Hauptbrandinspektor (HBI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant lt. Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang

Verwaltungsinspektor (VI)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
oder Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos.

Vorraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss höherer Führungsausbildung; FDISK Bewerbsverwaltung; FDISK Modulverwaltung; FDISK Sonderdienstverwaltung

Abschnittsbrandinspektor (ABI)

a)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Feuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss Feuerwehrkommandant

b)Dienstverwendung: Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr lt. Dienstpostenplan.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang.

c)Dienstverwendung: Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss höhere Führungsausbildung

Verwaltungsrat (VR)

Dienstverwendung: Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
Voraussetzung: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Modul Verwaltungsdienst; Abschluss höhere Feuerwehrausbildung; FDISK-Bewerbsverwaltung; FDISK-Modulverwaltung; FDISK-Sonderdienstverwaltung

Brandrat (BR)

Dienstverwendung: Abschnittsfeuerwehrkommandant; Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Oberbrandrat (OBR)

a)Dienstverwendung: Bezirksfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

b)Dienstverwendung: Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.
Voraussetzung: Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang; Abschluss höhere Führungsausbildung

Landesfeuerwehrrat (LFR)

Dienstverwendung: Feuerwehrviertelvertreter; Vorsitzender eines Ausschusses gemäß §50 Abs.1 Z.1 lit. b. NÖ FG; Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

*Dienstverwendung:* Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Landesbranddirektor (LBD)

Dienstverwendung: Landesfeuerwehrkommandant
Voraussetzung: Abschluss höhere Führungsausbildung

Sachbearbeiter (SB)

Dienstverwendung: Sachbearbeiter einer Feuerwehr gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1; Truppführerlehrgang

Abschnittssachbearbeiter (ASB)

Dienstverwendung: Abschnittssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1

Bezirkssachbearbeiter (BSB)

Dienstverwendung: Bezirkssachbearbeiter gem. DA NR.: 5.5.1
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung gem. DA NR.: 5.5.1

Feuerwehrtechniker (FT)

Dienstverwendung: Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium an einer Höheren Technischen Lehranstalt; einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach; Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“, „Dipl.-Ing. FH“ oder „Dipl.-Ing.“; Abschluss Zugskommandant; Modul Gefahrenabwehr2 oder Feuerpolizeiliche Beschau Lehrgang oder Brandschutztechnik Lehrgang1 oder Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang; sowie die Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrarzt (FARZT)

Dienstverwendung: Arzt im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur Selbstständigen Berufsausübung.
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrkurat (FKUR)

Dienstverwendung: Geistlicher im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: katholischer oder evangelischer Geistlicher; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Feuerwehrjurist (FJUR)

(neuer Dienstgrad seit 01.01.2007) Dienstverwendung: Jurist im Feuerwehrdienst
Voraussetzung: abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften; Modul Truppführer; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

Dienstverwendung: Arzt beim Bezirksfeuerwehrkommando
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend; Kenntnisse in Notfall u. Katastrophenmedizin; Grundlehrgang od. Feuerwehrgrundlehrgang für Ärzte; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Feuerwehrärzte – Fortbildungslehrgang; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

Dienstverwendung: Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverband; Leiter des Medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverband
Voraussetzung: Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend; Kenntnisse in Notfall u. Katastrophenmedizin; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Abschluss höhere Führungsausbildung; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

Dienstverwendung: Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung: katholischer Geistlicher; 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst; Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

ausbildung/ga/gatr_dienstgrade.txt · Zuletzt geändert: 27.11.2022 16:25 (Externe Bearbeitung)