Der Atemschutzsammelplatz ist eine zentrale Stelle, von welcher der Atemschutzeinsatz geleitet wird. Den Auftrag zur Errichtung eines Atemschutzsammelplatzes erteilt der Einsatzleiter.Der ASSP kann nur auf Befehl des Einsatzleiters errichtet werden und ist diesem voll unterstellt.
Ein ASSP sollte ab dem Einsatz von 3 Atemschutztrupps errichtet werden.
Der Leiter des ASSP erkundet eine geeignete Lokalität, möglichst nahe der Einsatzleitung und in gesicherter Entfernung vom Brandobjekt.
Sind bei einem Atemschutzeinsatz mehr als 3 Trupps tätig, wird vom Einsatzleiter eine geeignete Person mit der Errichtung und Leitung eines Atemschutz- Sammelplatzes beauftragt.
Die eintreffenden Trupps haben sich beim Leiter des Sammelplatzes zu melden und werden dort registriert. Die Einsatzleitung oder Einsatzleiter fordert die Atemschutztrupps vom Sammelplatz an. Diese melden sich beim Leiter des Sammelplatzes ab und erhalten vom EL oder Einsatzleitung den Einsatzbefehl.
Nach Beendigung des Einsatzes und erfolgter Abmeldung bei der Einsatzleitung oder EL, melden sich die Trupps beim Leiter des Atemschutz – Sammelplatzes zurück.