Inhaltsverzeichnis

Schadstoff - Begriffe

Abfälle (im Gefahrgutrecht)

Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, für die keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, die aber befördert
werden zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsverfahren.

Absender

wer mit dem Beförderer einen Beförderungs-/Frachtvertrag abschließt oder ohne Beförderungsvertrag selbst
gefährliche Güter befördert.

ADN

Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation
Intérieure (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen).

ADNR

Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation
Intérieure Rhin (Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein).

ADR

Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route
(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

ADR Schein

Bescheinigung, durch die Fahrzeugführer nachweisen, dass sie an einer besonderen Schulung teilgenommen
und die Prüfung bestanden haben, wird von der zuständigen Behörde ausgefüllt.

Aerosoldosen

Druckgaspackungen, zur einmaligen Verwendung bestimmte Behälter einschließlich Füllung und Entnahmevorrichtung.

ASV

Ausschuss Stoffe/Verpackungen des Gefahrgutverkehrsbeirates.

Aufsetztank

Tank mit Fassungsraum größer als 450 Liter (ausgenommen festverbundene Tanks, Tankcontainer und Teile
eines Batterie-Fahrzeugs, der in leerem Zustand auf- und abgenommen wird.

Ausrüstung

Gegenstände für erste Hilfsmaßnahmen nach Unfällen (8.1.5 ADR und Unfallmerkblatt).

Außenverpackung

Äußerer Schutz einer Kombinations- oder zusammengesetzten Verpackung.

BAG

Bundesamt für Güterverkehr

BAM

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Batterie Fahrzeug

Besteht aus Elementen, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden und dauerhaft auf einer
Beförderungseinheit befestigt sind.

Bauartzulassung

Zulassung von Verpackungen nach Prüfung durch die zuständige Behörde.

Beauftragte Person

Wer im Auftrag des Unternehmers oder des Inhabers des Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften erfüllt.

Bedecktes Fahrzeug

Offenes Fahrzeug, das zum Schutz der Ladung mit einer Plane versehen ist.

Beförderer

Wer das Fahrzeug für die Ortsveränderung des gefährlichen Gutes verwendet.

Beförderung

Umfasst im Gefahrgutrecht die Ortsveränderung, die Übernahme und Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung.

Befüller

Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank (Tankfahrzeug, Aufsetztank, ortsbeweglicher Tank
oder Tankcontainer), in ein Batterie-Fahrzeug oder MEGC und/oder in ein Fahrzeug,
Groß- oder Kleincontainer für Güter in loser Schüttung einfüllt.

BFLA

Bund-Länder-Fachausschuss.

BMVBW

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

CEFIC

Internationaler Chemieverband

Container

Beförderungsgerät mit einem Fassungsraum von mindestens einem Kubikmeter, das zu dauerhafter Verwendung
bestimmt und deshalb genügend widerstandsfähig ist, nach seiner besonderen Bauart dazu bestimmt, die Beförderung
von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel zu erleichtern.
Der Begriff Container schließt weder die üblichen Verpackungen noch Großpackmittel (IBC), Fahrzeuge oder Tankcontainer ein.

Diagnostische Proben

u.a. Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Gewebeflüssigkeiten von Mensch
und Tier, die zu Untersuchungs- und Forschungszwecken befördert werden.

Dichtheitsprüfung

wiederkehrende Prüfung, bei der ein Tank einem effektiven inneren Druck ausgesetzt wird, der so hoch ist,
wie der höchste Betriebsdruck (aber mindstens 20 kPA).

Druckgaspackungen

Aerosoldosen

DruckbehV

Druckbehälterverordnung

EBA

Eisenbahnbundesamt

Einzelverpackung

Packstücke, die keine Innenverpackung benötigen, um ihre Behälterfunktion während des Transportes zu erfüllen.

EmS

Emergency Schedules (Maßnahmen für Gefahrgutunfälle auf Schiffen; Gruppenunfallmerkblätter).

Fahrwegbestimmungen

Festlegen einer Fahrtroute für Transporte von Gütern der Anlage 1 GGVSE oder von bestimmten entzündbaren Stoffen
der Gefahrklasse 3 durch die Straßenverkehrsbehörde nach GGVSE.
In einigen Bundesländern per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Fahrzeug

alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
(Basisfahrzeug, Batteriefahrzeug, bedecktes, gedecktes, offenes Fahrzeug, Tankfahrzeug).

Feinstblechverpackung

Verpackungen mit rundem, elliptischem, rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt (auch konische)
sowie Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen aus Feinstblech
mit einer Wanddicke unter 0,5 mm, mit flachem oder gewölbtem Boden, mit einer
oder mehreren Öffnungen (keine Kanister oder Fässer).

FIBC

Flexible Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für flexible Großpackmittel.
Setzen sich zusammen aus Bedienungsausrüstungen und Handhabungsvorrichtungen
sowie dem Packmittelkörper aus Folie, Gewebe oder einem anderen flexiblen Werkstoff gebildet wird.

Flüssige Stoffe

Gefährliche Güter mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20°C oder darunter bei einem Druck von 101,3 kPa.

Flammpunkt

die Temperatur, bei der sich auf der Oberfläche von brennbaren Flüssigkeiten entzündbare Dämpfe bilden,
dient als Kriterium zur Beschreibung der Gefahr von brennbaren Flüssigkeiten.

Flaschenbündel

ortsbewegliche Einheiten aus Flaschen, die untereinander mit einem Sammelrohr verbunden und dauerhaft befestigt sind.

Gase

Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20°C und dem
Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

GbV

Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Gefahrgut

Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes
im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere
für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben
und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen können.

Gefahrgut-Verkehrs-Beirat

Gremium, das mit dem BMVBW vor Erlass von Rechtsverordnungen im Gefahrgutbereich Sachverständige
bestimmter Sicherheitsbehörden und die beteiligte Wirtschaft anhört.

Gefahrstoff

Im Chemikaliengesetz bezeichnete Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Sie sind explosionsgefährlich,
brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich,
ätzend, reizend, sensibiliserend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
oder umweltgefährdend. Das Gefahrstoffrecht betrachtet die Gefahren, die während des Umgangs
und der Lagerung auftreten - im Unterschied zum Gefahrgutrecht, bei dem es um die Gefahren während des Transportes geht.

Gefahrzettel

System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen, die gefährliche Güter enthalten.

GGBeFG

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz).

GGVBinSch

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt

GGVSE

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

GGVSee

Gefahrgutverordnung See

Großpackmittel

IBC, starre oder flexible transportable Verpackung, die nicht in 6.1 ADR aufgeführt ist und einen Fassungsraum
von höchstens 3 Kubikmetern für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II und III,
von höchstens 1,5 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese
in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder aus Holz verpackt sind,
höchstens 3 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind,
höchstens 3 Kubikmetern für radioaktive Stoffe der Klasse 7; die für mechanische Handhabung
ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann,
was durch die im ADR festgelegten Prüfungen nachgewiesen wird.

IAEA

International Atomic Energy Agency (Internationale Atomenergie-Behörde).

IATA-DGR

International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulation (Vorschriften über die Beförderung
gefährlicher Güter im Luftverkehr des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften)

IBC

Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für Großpackmittel. (siehe dort)

ICAO-TI

International Civil Aviation Organization-Technical Instructions
(Technische Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation).

IMDG-Code

International Maritime Dangerous Goods-Code (Empfehlung der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation IMO über gefährliche Güter).

IMO

International Maritime Organization (Internationale Seeschiffsorganisation).

Innenverpackung

Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist.

Kanister

Verpackung aus Metall oder Kunststoff mit rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt,
mit einer oder mehreren Öffnungen.

Kemler Zahl

auf Warntafeln die obere Nummer; bezeichnet die Gefahr, die von dem Gut ausgeht.

Kennzeichnung

zeigt auf Verpackungen an, dass diese Verpackungen bauartgeprüft sind und in der Herstellung bestimmten
Voraussetzungen entsprechen; für Fahrzeuge, Container, Tanks, Versandstücke
gibt es Regelungen zur Kennzeichnung, mit deren Hilfe auf die Gefahren aufmerksam gemacht wird,
die vom beförderten Gut ausgehen.

Kombinationsverpackung

bestehen aus einem Innengefäß und einer Außenverpackung, beide Teile bilden nach ihrem Zusammenbau
eine untrennbare Einheit, die als Einheit gelagert, gefüllt, befördert und entleert wird.

KrW/AbfG

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Label

(engl.) Bezeichnung für Gefahrzettel. System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen,
die gefährliche Güter enthalten.

LBA

Luftfahrtbundesamt zuständig für Umsetzung und Ausführung der Gefahrgutvorschriften im Lufttransport.

Limited Quantities

Kleinstmengen gefährlicher Güter, die besonders verpackt werden und dann von Vorschriften
des ADR freigestellt sind.

Lose Schüttung

Beförderung eines festen Stoffes ohne Verpackung

MEGC

Multi Element Gascontainer

MFAG

Medical First Aid Guide, medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern.

MoU

Memorandum of Understanding

Multilaterale Vereinbarung

Vereinbarungen zwischen RID-/ADR-Staaten, mit denen Abweichungen von den Vorschriften
von RID/ADR ermöglicht werden.

N.A.G.-Eintragung

Nicht anderweitig genannt, eine Sammelbezeichnung für Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände,
die in der Stoffaufzählung des ADR nicht namentlich genannt werden.

OCTI

Zentralamt für den Internationalen Eisenbahnverkehr, Bern, verantwortlich für die Erarbeitung des RID.

Offenes Fahrzeug

Fahrzeug, dessen Ladefläche offen oder nur mit Seitenwänden und einer Rückwand versehen ist

Orange Bock

Umgangssprachliche Bezeichnung für die „UN-Empfehlungen zum sicheren Transport gefährlicher Güter“

Ortsbeweglicher Tank

Multimodaler Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern.

Packmittelkörper

Eigentlicher Behälter einschließlich der Öffnungen und deren Verschlüsse, ohne Bedienungsausrüstung.

Proper Shipping Name

Richtige Versandbezeichnung

Prüfdruck

Höchster effektiver Druck, der während der Druckprüfung im Tank entsteht.

Rekonditionierte Verpackung

Verpackungen, besonders Metallfässer, die bereits gebraucht und nach bestimmten Vorgaben
des ADR wieder aufbereitet wurden.

RID

Réglement International Concernant le Transport des Marchandises Dangereuses par Chemins
de Fer (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn).

RSE

Richtlinie Straße Eisenbahn

Sachkunde

… hat ein Gefahrgutbeauftragter, wenn er ausreichende Kenntnisse über die für seinen Bereich maßgebenden
Vorschriften über gefährliche Güter hat.
Die Kenntnisse müssen durch eine besondere Schulung erworben sein

Sack

Flexible Verpackung aus Papier, Kunststofffolien, Textilien, gewebten oder anderen geeigneten Werkstoffen.

Sammeleintragung

Definierte Gruppe von Stoffen oder Gegenständen

Sammelsendung

Besteht aus mehreren Packstücken verschiedener Versender

Schriftliche Weisung

Unfallmerkblätter. Sie enthalten Hinweise für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen, die sich während
der Beförderung ereignen können, zum Beispiel zur Art der Gefahr, zu den erforderlichen ersten
Maßnahmen und zur Ausrüstung, die für diese ersten Maßnahmen benötigt wird.

Sofortmaßnahme

Anordnung des BMVBW, durch die die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter untersagt oder nur unter
Bedingungen und Auflagen gestattet wird, weil sich die geltenden Sicherheitsvorschriften als unzureichend
zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren herausgestellt und eine Änderung der Rechtsvorschriften in dem
nach § 3 GGBefG vorgesehenen Verfahren nicht abgewartet werden kann.
Gleiches gilt sinngemäß für den Fall, dass sich bei der Beförderung von Gütern, die bisher nicht den Gefahrgutvorschriften
unterworfen waren, eine Gefährdung herausstellt. Diese Anordnungen gelten ein Jahr,
sofern sie nicht vorher zurückgenommen werden.

SOLAS

International Convention for the Safety of Life at Sea (Internationales Übereinkommen zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See).

Tank

Tankcontainer oder Tank mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter, der ein festverbundener Tank,
ein Aufsetztank oder ein Element eines Batterie-Fahrzeugs sein kann.

Tankcontainer

Beförderungsgerät einschließlich Tankwechselaufbauten, das der Begriffsbestimmung der Container entspricht und so
gebaut ist, dass es flüssige, pulverförmige oder körnige Stoffe aufnehmen kann und einen Fassungsraum
von mehr als 0,45 Kubikmetern, für Stoffe der Klasse 2 von mehr als 1.000 Litern, hat.

Tankfahrzeug

Fahrzeug mit einem oder mehreren festverbundenen Tanks zur Beförderung von Flüssigkeiten, Gasen,
pulverförmigen oder körnigen Stoffen.

TUIS

Transport-Unfall-Informationssystem der Chemischen Industrie

Umgang

Herstellen einschließlich Gewinnen oder das Verwenden im Sinne des Chemikalienrechts.

Umverpackung

Umschließung, die von einem Absender für die Aufnahme von mehreren Versandstücken und für die Bildung
einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird,
z.B. Versandstücke auf einer Palette, die mit einer Schrumpffolie gesichert sind.

UN - Nummer

Vierstellige Ziffer zur Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes, einer Stoffgruppe oder eines Gegenstandes.

VbF

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Verlader

Wer das Gut als unmittelbarer Besitzer dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder
die Beförderung selbst ausführt.

Verpacker

Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel
einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.

Verpackung

Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit das Gefäß seine
Behältnisfunktion erfüllen kann.

Versandstück

versandfertiges Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus Verpackung und Inhalt.

ZKR

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Zusammengesetzte Verpackung

für die Beförderung zusammengestzte Verpackung, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen,
die in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen.

Zusammenpacken

Vereinigen verschiedener Stoffe zu einem Werkstück