Inhaltsverzeichnis

Grundausbildung nach LFB NÖ

Organisation und Verhaltensregeln

Organisation der meiner Feuerwehr

In meiner Gemeinde gibt es 1 Freiwillige Feuerwehre und 1Betriebsfeuerwehre.
Meine Feuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr.
Meine Feuerwehr wurde 1885 gegründet und verfügt derzeit über 10 Einsatzfahrzeuge.

Meine Feuerwehr besteht derzeit aus

20 Mitglieder der Feuerwehrjugend (10- 15 (16) Jahre)
83 Aktive Feuerwehrmitglieder (15 – 65 Jahre)
10 Mitglieder im Reservestand (über 65 Jahre)
?? Ehrenmitglieder

Organe meiner Feuerwehr sind:

Der Feuerwehrkommandant
Der Feuerwehrkommandant vertritt und führt die Feuerwehr. Ist er verhindert gehen seine Aufgaben auf den Feuerwehrkommandantstellvertreter, bei dessen Verhinderung an den Leiter der Verwaltungsdienstes und in weiterer Folge an den jeweils Ranghöchsten über.

Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt den Feuerwehrkommandanten und seine(n) Stellvertreter, genehmigt den Rechenschaftsbericht, fasst Beschlüsse über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss, über die Bestellung und Enthebung der beiden Kassaprüfer, über die Verleihung und Aberkennung von Ehrenmitgliedschaften sowie über die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr.

Funktionäre meiner Feuerwehr sind:

HBI Ing. Fischer Robert, Feuerwehrkommandant
OBI Dengler Andreas, 1. Feuerwehrkommandantstellvertreter
OV Kellner Franz, Leiter des Verwaltungsdienstes
sowie wenn auf Basis des NÖ FG vorgesehen 2. Feuerwehrkommandantstellvertreter.


Chargen und Sachbearbeiter in meiner Feuerwehr sind:

Lt. Dienstpostenplan 25.02.2016:


Eingeteilte Feuerwehrmitglieder

Alle Feuerwehrmitglieder die keine Funktionäre oder Chargen sind werden als „eingeteilte Feuerwehrmitglieder“ bezeichnet.

Dienstgrade in meiner Feuerwehr:

Auf Basis der aktiven Mitgliederstärke und der Anzahl der motorisierten Gruppen regelt eine Dienstanweisung die Dienstposten und Dienstgrade meiner Feuerwehr.

Der Feuerwehrkommandant und sein(e) Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer einer Funktionsperiode (5 Jahre) gewählt, der Leiter des Verwaltungsdienstes und die Chargen werden vom Feuerwehrkommandanten für die Dauer einer Funktionsperiode bestellt.

Für den Zugang und die Benützung des Feuerwehrhauses wurde vom Kommando meiner Feuerwehr, Regeln festgelegt.

Meine Ansprechpersonen sind:


Das Feuerwehrwesen in Niederösterreich


Die älteste Feuerwehr in Niederösterreich ist die Feuerwehr Krems die 1861 gegründet wurde. Die kurz danach wurden in Wr. Neustadt, Baden, Gloggnitz, Vöslau usw. Feuerwehren gegründet. Die älteste Feuerwehr in unserem Bezirk ist die Feuerwehr Gänserndorf gegründet im Jahr 1885.

Schon kurz nach der Gründung der ersten Feuerwehren wurde auch begonnen die Ausbildung zu vereinheitlichen und so wurden einerseits Handbücher für die Ausbildung erarbeitet und auch regionaleFachkurse angeboten.
Bereits 1933 wurde in Wr. Neustadt eine Feuerwehrschule für NÖ eingerichtet.
Ab 1950 ist Tulln der zentrale Standort für die Ausbildung der niederösterreichischen Feuerwehrmitglieder.
Die neuerrichtete Landes-Feuerwehrschule mit Übungsdorf und eigener Bootsanlegestelle an der Donau - Langenlebarner Straße 106 - nahm im Jahr 2006 den Ausbildungsbetrieb auf. Die NÖ Landes-Feuerwehrschule bietet eine Vielzahl von Ausbildungsmodulen am Standort Tulln an.
Ein Teil der Ausbildung wird durch Lehrbeauftragte auch in den Landesvierteln bzw. in den Bezirken angeboten.
Neben der NÖ Landes-Feuerwehrschule sind das NÖ Landesfeuerwehrkommando, die Funkwerkstätte, das Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung „Feuerwehr und Katastrophenschutz“, die Landeswarnzentrale, der NÖ Zivilschutzverband sowie die Landesstelle für Brandverhütung dort angesiedelt.
Der NÖ Landesfeuerwehrverband besteht aus allen im Feuerwehrregister eingetragenen Feuerwehren.

Unsere Feuerwehr ist folgenden übergeordneten Stellen zugewiesen:

Derzeit gibt es in NÖ knapp über 1640 Freiwillige Feuerwehren und fast 90 Betriebsfeuerwehren mit mehr als 97.000 Mitgliedern. Jährlich werden von den Feuerwehren ca. 65.000 Einsätze bewältigt und 72.000 Übungen bzw. Ausbildungen abgehalten und dabei ca. 8 Millionen Arbeitsstunden geleistet.

Der Einsatzbereich der örtlichen Feuerwehr

Der Gemeinde obliegt die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei. Die Gemeinde bedient sich dazu der Feuerwehr als Hilfsorgan.
Sind mehrere Feuerwehren in einer Gemeinde vorhanden legt der Gemeinderat den örtlichen Einsatzbereich der Feuerwehren fest.

Von der Gemeinde an die Feuerwehren übertragene Aufgaben nach dem NÖ Feuerwehrgesetz (Landesgesetzblatt 4400 i.d.g.F.) sind:

Die Feuerpolizei:

Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden, Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand (z.B. Brandwache), Mithilfe bei der Erhebung der Brandursache. Bei den Maßnahmen der Feuerpolizei wird zwischen örtlicher und überörtlicher Feuerpolizei unterschieden. Beispiele dazu:

Örtliche Gefahrenpolizei

Zu den Maßnahmen der örtlichen Gefahrenpolizei gehören:

  1. Rettung von Menschen und Tieren sowie wie die Bergung lebensnotwendiger Güter
  2. Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendiger Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können
  3. Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern.

Der Einsatzbereich

Der örtliche Einsatzbereich meiner Feuerwehr umfasst die Stadtteile / Ortsteile / unbebaute Wald und Feldgebiete.

Für die Einsatzunterstützung stehen in unserer Feuerwehr diverse Unterlagen (z.B.: Einsatzpläne, Brandschutzpläne, Alarmstufenpläne usw.) zur Verfügung.

Die Evaluierung der Gefahren, der daraus ableitbaren Einsatzszenarien und der Löschwasserversorgung im örtlichen Einsatzbereich sind im angeschlossenen Arbeitsblatt (HBGA Kapitel 1.2 – Arbeitsblatt)aufgelistet.
Die ableitbaren Einsatzszenarien stellen auch die Grundlage für Ausrüstungs- und Ausbildungsschwerpunkte meiner Feuerwehr dar.

Im örtlichen Einsatzbereich leistete meine Feuerwehr im Durchschnitt:
26,04 % Brandeinsätze
70,42 % Technische Einsätze
3,54 % Brandsicherheitswachen

In Abhängigkeit vom Meldebild wurden Alarmpläne erstellt und meine Feuerwehr wird beispielsweise bei der Alarmstufe T2:


Darüber hinaus gibt es in Niederösterreich das NÖ Katastrophenhilfegesetz (LGBL 4450 i.d.g.F.) mit dem Ziel:
Maßnahmen zur Verhinderung- bzw. Beseitigung außergewöhnlicher Schäden für Menschen und Sachwerte die durch Naturereignisse (Sturm, Muren, Lawinen, Hochwasser,…) oder sonstige Ereignisse entstanden sind, abzuarbeiten.
Die Feuerwehren der Gemeinden eines politischen Bezirks können zur Abarbeitung der übertragenen Aufgaben herangezogen werden. Einheiten im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes (KHD) unterstehen dem örtlich zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten.

Meine Feuerwehr ist mit ……………………..(takt. Bez.) im KHD Zug /___ eingebunden.

Verhalten im Dienst

Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, sie werden nach gesetzlichem Auftrag tätig undbesitzen Rechtspersönlichkeit.
Jede Feuerwehr ist Mitglied des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.
Im Einsatz ist die Feuerwehr Hilfsorgan der Gemeinde.

Gesetzliche Grundlagen

Die Basis der gesetzlichen Grundlagen stellt das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) dar. Der Landesfeuerwehrkommandant hat mit Genehmigung der NÖ Landesregierung die näheren Bestimmungen in der „Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren“ (DO) zu erlassen. Weiterführende Anweisungendes Landesfeuerwehrkommandanten werden als Dienstanweisungen veröffentlicht. Das NÖ FG, die DO und die Dienstanweisungen sind auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes kostenlos abrufbar (www.noe122.at).

Gesetzlicher Schutz im Dienst:


Während des Einsatzes handelt das Feuerwehrmitglied im gesetzlichen Auftrag und genießt daher auch den entsprechenden gesetzlichen Schutz.

Versicherung:


Für sämtliche Tätigkeiten, die im gesetzlichen Wirkungsbereich ausgeübt werden ist jedes Mitglied unfallversichert. Unfälle im Feuerwehrdienst sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Es ist daher erforderlich dass Unfälle und Verletzungen unverzüglich der jeweiligen Führungskraft oder dem Feuerwehrkommandanten gemeldet werden. Fristversäumnisse können zum Verlust des Versicherungsschutzes nach ASVG führen.

Wahlrecht

Alle Feuerwehrmitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr besitzen das aktive Wahlrecht (das Recht zur Stimmabgabe bei der Wahl zum Feuerwehrkommandanten und zum Feuerwehrkommandantstellvertreter bei der Mitgliederversammlung). Alle aktiven Feuerwehrmitglieder mit mindestens drei Dienstjahren besitzen das passive Wahlrecht (können zum Feuerwehrkommandanten bzw. Feuerwehrkommandantenstellvertreter gewählt werden).

Uniform

Jedes Feuerwehrmitglied hat das Recht im Dienst eine einheitliche und komplette Uniform nach den Richtlinien des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (DA 1.5.3 Dienstkleidung und Dienstgrade) zu tragen.
Im Einsatz hat jedes Feuerwehrmitglied die Pflicht seine Einsatzbekleidung und die persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

Verhalten im Dienst

Die Rechte und Pflichten der Feuerwehrmitglieder (einige Punkte)

Gehorsam

Als Mitglied meiner Feuerwehr habe ich die Anordnungen meiner Vorgesetzten (Feuerwehrkommandant, bzw. Einheitskommandanten wie z.B. Gruppen- und Zugskommandanten) im Dienst und Einsatz zu befolgen.

Im Falle einer Alarmierung habe ich mich wenn gesundheitlich und dienstlich möglich, unverzüglich zum Feuerwehrhaus zu begeben und die persönliche Einsatzbereitschaft wie angeordnet herzustellen.

Die interne Regelung in meiner Feuerwehr ist, dass ich ab der Überstellung in den Aktiv Stand an Einsätzen teilnehmen darf.

Eintritt und Austritt sind freiwillig dazwischen liegt die Pflicht!

Kameradschaft

und Verhaltensmustern führt unweigerlich zu einem Spannungsfeld innerhalb der Feuerwehr.

Benehmen

Speziell in Uniform repräsentiert jedes Feuerwehrmitglied die gesamte Feuerwehr. Daher soll es in allen Situationen ein gutes und vernünftiges Verhalten und sein gutes Benehmen zeigen. Das Image der Feuerwehr in der Bevölkerung wird in erster Linie vom Erfolg der Einsätze geprägt.
Es hängt aber auch vom Auftreten jedes einzelnen Feuerwehrmitgliedes und der gesamten Feuerwehr bei den verschiedensten Anlässen in der Öffentlichkeit ab. Deshalb ist das Formalexerzieren ein wesentlicher Teil der Ausbildung.

Religion, Politik und Hautfarbe Religion, Hautfarbe und auch Parteipolitik sind in der Feuerwehr „tabu“!

Teilnahme an Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten

Jedes Feuerwehrmitglied muss regelmäßig an Schulungen und Übungen, sowie an sonstigen Dienstverrichtungen teilnehmen.
Den Übungs- und Ausbildungsplan meiner Feuerwehr finde ich im Feuerwehr Haus und im Doku Wiki.
Zusätzlich werde ich per E-Mail und SMS informiert.

Verhalten im Einsatz

Bei Alarm

Nach Maßgabe der gesundheitlichen und beruflichen Möglichkeiten habe ich bei Alarm sofort in das Feuerwehrhaus einzurücken und mich anschließend nach den feuerwehrinternen Vorgaben zu verhalten



Es gibt verschiedene Alarmstufen lt. Dienstanweisung 5.6.5 Alarmstufen – anbei einige Beispiele daraus:

Verhalten an der Einsatzstelle

Der Gruppen- bzw. Fahrzeugkommandant ist für die Sicherheit und den Einsatzerfolg seiner zugeteilten Gruppe verantwortlich.

Daher:

Nach dem Einsatz

Alle Mitglieder der Gruppe haben gemeinsam nach dem Einrücken in das Feuerwehrhaus:

Der Einsatz ist erst zu Ende, wenn die Einsatzbereitschaft wiederhergestellt ist!

Verhalten im Brandfall

Allgemein gilt (für Feuerwehrmitglieder außerhalb des Feuerwehrdienstes bzw. für Jedermann) für eine erfolgreiche Bekämpfung des Brandes müssen folgende Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge getroffen werden:

Die angeführte Reihenfolge wird auch als „Alarmierungskette“ bezeichnet.

Alarmieren

Alarmierung der Feuerwehr:

Wird über den Notruf 122 ein Notruf abgesetzt, gelangt der Anrufer in eine der zuständigen Alarmzentralen:

Der Disponent nimmt die Alarmmeldung auf und alarmiert nach dem jeweiligen Meldebild auf Basis der Alarmpläne eine Feuerwehr über die Sirenenfernsteuersanlage.

Die Alarmmeldung zu einem Notrufträger:

Sprich langsam und deutlich!

Retten

Nach erfolgter Alarmierung sollte ich nachstehenden Maßnahmen setzen:

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

Im Brandfall gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten des Verhaltens
Sollten die Flucht- und Rettungswege ohne Gefahr benutzbar sein werde ich:

Sollten die Flucht- und Rettungswege nicht benutzbar sein werde ich:

Löschen

Löschen mit Kleinlöschgeräten
Tragbare Feuerlöscher, Löschdecke, usw. die vor Ort bereitgehalten werden verwenden.
Beachte die Regeln für den richtigen und effizienten Einsatz von verfügbaren Löschgeräten und Löschmittel.

Wie kannst du die Brandausbreitung verhindern?

Wie kannst du für Rauchabzug sorgen?

Wie kannst du dich vor Stichflammen beim Öffnen von Türen schützen?

Wie kannst du den bestmöglichen Eigenschutz sicherstellen?

Welche Informationen benötigt die Feuerwehr bei der Ankunft?

Ich erwarte die Feuerwehr bei der Hauptzufahrt und informiere sie über die vorherrschende Situation:

Verhalten bei Notfällen

Allgemein gilt (für Feuerwehrmitglieder außerhalb des Feuerwehrdienstes bzw. für Jedermann) Jedermann hat bei Notfällen zumutbare Hilfeleistungen zu erbringen.

Als Mindestmaß gilt in nahezu allen Fällen:

Meine Feuerwehr hatte in den letzten Jahren hauptsächlich nachstehende Notfälle bei Einsätzen abzuarbeiten:

Verkehrsunfälle

Die Feuerwehren in NÖ wurden im letzten Jahr zu ca. 10.000 Verkehrsunfällen alarmiert. Nahezu jede Feuerwehr hat unabhängig von der verkehrstechnischen Infrastruktur mehrere Verkehrsunfälle als Einsatzgrund.

Nachstehende Verhaltensregeln sollten grundsätzlich immer eingehalten werden:

Verschüttungen

Die häufigsten Ursachen sind:

Bei Verschüttungen besteht großes Gefährdungspotential für die Helfer und daher:

Elektrizität

Bei elektrischen Anlagen wird grundsätzlich zwischen o Niederspannungsanlage - Nennspannung kleiner als 1.000 Volt (Isolatoren bis Faustgroß) o Hochspannungsanlage - Nennspannung über 1.000 Volt (Isolatoren Kopf groß bis ca. 3 m) In Abhängigkeit der Nennspannung habe ich bei der Befreiung von verunglückten Personen zu unterschiedliche Vorgangsweisen anzuwenden.

Bei Niederspannung:

Bei Hochspannungsleitungen (von 1.000 – 380.000 Volt)

!!! Abschaltung kommt immer vor der Rettung !!!

Gärgasunfälle und Faulgasunfälle

Gärgase und Faulgase entstehen in Wein- und Mostkellern, in Silos und auch in Senk- und Güllegruben.

Die Gase sind schwerer als Luft und verdrängen den Sauerstoff.

Bei Notfällen mit Gär- oder Faulgasen:

Eiseinbruch

Auf Flüssen, Seen und Teichen kommt es leider immer wieder zu „Eiseinbrüchen“ bei denen der verunfallten Person rasch geholfen werden muss.

Bei derartigen Notfällen ist zu berücksichtigen: