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Die Befehlsgebung

Jeder Kommandant trägt die Verantwortung für die Aufträge und Befehle,
die er an seine Einheit gibt!

Definition Befehl

Der Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten und verlangt eine konsequente Ausführung. Er muss den Willen des Kommandanten klar und bestimmt zum Ausdruck bringen.
Eigenschaften eines Befehls:

Weiters ist der Kommandant aufgefordert, die angemessene Sprache zu verwenden. Deshalb ist zu beachten:

Entwicklungsbefehl

Der Entwicklungsbefehl ist nur im Brandeinsatz, wenn kein wasserführendes Löschfahrzeug vorhanden ist oder nicht sofort mit einem Angriff gestartet werden kann, zu verwenden.
Der Entwicklungsbefehl wird immer an die gesamte Löschgruppe gegeben. Daher ist die Einteilung der Mannschaft in Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp unumgänglich.

Das Befehlsschema des Entwicklungsbefehls:

„zum Angriff fertig“

Angriffsbefehl

Der Angriffsbefehl unterrichtet den Empfänger über die not-wendigen Informationen zur Durchführung einer Aufgabe und setzt eine eingehende Lagefeststellung und Planung voraus. Der Angriffsbefehl wird unmittelbar vor dem Einsatzort gegeben (z.B. Standort des Verteilers)

Das Befehlsschema des Angriffsbefehls:

„Vor!“

Erweiterter Angriffsbefehl

Bei wasserführenden Löschfahrzeugen kann der erweiterte Angriffsbefehl verwendet werden. Hierzu wird der Angriffsbefehl um die

erweitert.
Sollte die Einsatzsituation eine Entwicklungstätigkeit der Einheit notwendig machen ist es auch bei einem wasserführenden Fahrzeug möglich einen Entwicklungsbefehl zu geben.

Einzelbefehl

Der Einzelbefehl ist ein Befehl, mit dem Einzelaufträge (z.B. Absetzen einer Einsatzsofortmeldung) an eine Person gegeben werden. Er beinhaltet die gesamte Information, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist:

„Vor!“

Einsatzbefehl

Der Einsatzbefehl wird vom Einsatzleiter an die unterstellten Einheiten gegeben.
Das Befehlsschema des Einsatzbefehls:

„Wiederholen – Durchführen“

Die Kontrolle

Hierbei werden

überwacht sowie Rückmeldungen von der eingesetzten Trupps eingefordert.
Alle gewonnenen Erkenntnisse verhelfen zu einer neuerlichen Lagefeststellung. Somit beginnt ein neuerlicher Ablauf des Füh-rungsverfahrens!
Dieser „Kreislauf“ setzt sich bis zum Einsatzende fort und sollte immer unter bestem Wissen und Gewissen erfolgen.